virtuelles Geschichtsheft für den Unterricht am städtischen Louise-Schroeder-Gymnasium in München                                 

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Geschichte der Europäischen Union

  Der 2. Weltkrieg (1939-1945) zerstörte die europäische Wirtschaft und deren Verflechtungen. Die Vereinigten Staaten verbanden ihre Wiederaufbauhilfe (vgl. "Marshall-Plan") mit der Forderung nach einer Einigung. Einige Europäer hofften, dies würde soweit führen, dass man sich auf die Einrichtung eines vereinigten europäischen Staates verständigen könnte (vgl. Churchills Rede in Zürich vom 19. September 1946). Doch der Gedanke eines vereinten Europas wurde durch den Beginn des Kalten Krieges und durch das anhaltende Misstrauen gegenüber der neu geschaffenen Bundesrepublik Deutschland behindert. Zudem führte die Uneinigkeit zwischen den USA und der UdSSR bekanntlich zum "Eisernen Vorhang"; so dass der Marshall-Plan schließlich nur kapitalistische Staaten begünstigte.

 

Gründungsphase

die Entwicklung der EU: grün die Gründerstaaten von 1951 (Europa der 6), blau die neuen von 1973 (Europa der 9), rot 1981, rosa 1986 (Europa der 12) und braun 1995 (Europa der 15).... who's next????Zwei Franzosen - der Staatsbeamte Jean Monnet und der Außenminister Robert Schuman - waren der Auffassung, Frankreich und Deutschland könnten ihre bestehenden Gegensätze überwinden, wenn man ihnen wirtschaftliche Anreize zu einer Zusammenarbeit bieten würde. Im Mai 1950 schlug Schuman eine gemeinsame Einrichtung vor, die die Kohle- und Stahlindustrie in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich koordinieren sollte. Die Mitgliedschaft war auch für andere westeuropäische Länder offen. So unterzeichneten Frankreich, Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten 1951 den Vertrag von Paris. Die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (EGKS) wurde 1951 gegründet, der Vertrag am 25. Juli 1952 ratifiziert. In der Präambel des Gründungsvertrages der EGKS heißt es, Frankreich, Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten seien entschlossen, "durch die Errichtung einer wirtschaftlichen Gemeinschaft den ersten Grundstein für eine weitere und vertiefte Gemeinschaft unter Völkern zu legen, die lange Zeit durch blutige Auseinandersetzungen entzweit waren." Die Organisation gliederte sich nach dem Prinzip der Gewaltentrennung in eine Kommissionsbehörde, eine parlamentarische Versammlung und einen Gerichtshof. Die sechs Gründerstaaten handelten schon ein Jahr später eine "Europäische Verteidigungsgemeinschaft" (EVG) aus und planten die Schaffung einer politischen Gemeinschaft (EPG). 1954 lehnte die französische "Assemblée nationale" aber den Plan der EVG ab und ließ so auch die EPG platzen. Doch bereits 1957 wurden mit den "Römischen Verträgen" die Atomgemeinschaft EURATOM und die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG) nach dem Vorbild der EGKS geschaffen. Das Ziel der EURATOM war die Förderung der friedlichen Nutzung nuklearer Techniken; ihre Bedeutung blieb aber gering, da die nationalen Regierungen weiterhin die Kontrolle über ihre Atomprogramme behielten. Mit der EWG aber wurde die gemeinsame Politik von den Bergbauprodukten auf die Landwirtschaft, die Fischerei, das Verkehrswesen, das Wettbewerbsrecht und den Außenhandel ausgeweitet. Die Zollunion trat am 1.1.1958 in Kraft, bereits damals wurde beschlossen, innerhalb von 12 (!) Jahren einen europäischen Binnenmarkt zu schaffen, der die so genannten "Vier Freiheiten" der Waren, der Personen, der Dienstleistungen und des Kapitals verwirklichen sollte.

 

Konkurrenzphase

Als Antwort auf die EWG gründeten Großbritannien, Dänemark, Österreich, Portugal und die Schweiz 1960 die "Europäische Freihandelsassoziation" (EFTA); sie begrüßten die Errichtung eines Binnenmarktes, wollten aber aus politischen Gründen der EWG nicht beitreten. Schon 1961 begann Großbritannien über eine Mitgliedschaft zu verhandeln, doch 1963 und 1967 legte der französische Präsident Charles de Gaulle, besonders aufgrund der engen britischen Beziehungen zu den USA, sein Veto ein. Die im EWG-Vertrag festgelegten wirtschaftlichen Grundsätze wurden nach und nach in die Praxis umgesetzt, und im Juli 1967 schlossen sich die drei Gemeinschaften (EWG, EGKS und EURATOM) unter dem gemeinsamen Dach der "Europäischen Gemeinschaft" zusammen; formell blieben die drei Gemeinschaften erhalten, alle Organe wurden nun aber zusammengelegt. Zudem wurde der Ministerrat gestärkt, damit die Kommission nicht zu mächtig wird. Nach der Vollendung der Zollunion 1968 wurde im Dezember 1969 in Den Haag auf Vorschlag des neuen französischen Präsidenten Pompidous zum ersten Mal ein Gipfeltreffen der Staatsoberhäupter aller Mitgliedstaaten abgehalten. Der Gipfel ebnete den Weg für die Schaffung eines dauerhaften Finanzierungssystems der EG, für eine erweiterte außenpolitische Zusammenarbeit der Mitgliedernationen und für die Erweiterung. Nach einjährigen Verhandlungen mit Dänemark, Großbritannien, Irland und Norwegen wurden die ersten drei im Januar 1973 aufgenommen, letzteres lehnte den Beitritt in einem Plebiszit ab. Damit bildeten die "EG der Neun" und die Rest-EFTA, der inzwischen noch die nordischen Staaten Finnland, Island, Norwegen und Schweden beigetreten waren, quasi eine große Freihandelszone. Doch für die EG blieb das große wirtschaftliche Ziel ein uneingeschränkter Binnenmarkt. 1975 schloss die EG den Lomé-Vertrag mit den AKP-Staaten (ehemalige Kolonien von EG-Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik) ab. 1979 wurde ein "Europäisches Währungssystem" (EWS) eingerichtet, das als Vorläufer der gemeinsamen Währung betrachtet werden kann. Griechenland trat der EG 1981 bei; ihm folgten 1986 nach achtjährigen Verhandlungen Spanien und Portugal. 1987 wurde erstmals eine umfassende Änderung der Gründungsverträge vorgenommen, aus der die sog. "Einheitliche Europäische Akte" (EEA) hervorging. Der Termin für die Errichtung des gemeinsamen Binnenmarktes wurde immer wieder verschoben, schließlich auf den 1. Januar 1993 festgesetzt.

 

Nach der Wende

Nach der stillen Revolution im Osten war die EG zu der Großmacht in Europa geworden; ohne große Diskussion galten die fünf neuen deutschen Bundesländer sofort als Unionsgebiet. 1992 wurde die EG mit dem Maastrichter Vertrag in die "Europäische Union" umgewandelt; neue Politikfelder sind: Bildung, Kultur, Gesundheitswesen, Konsumentenschutz, Industrie, Entwicklungshilfe, Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres. Mit den verbliebenen EFTA-Staaten wurde zu Beginn der 90er-Jahre über ihre Integration in den gemeinsamen Binnenmarkt verhandelt, EU- und EFTA-Gebiet sollten zum "Europäischen Wirtschaftsraum" (EWR) verschmelzen. Schließlich wurde das Vertragswerk im Sommer 1992 vollendet; Österreich, Island, Norwegen, Finnland, Schweden und Liechtenstein ratifizierten den EWR. In der Schweiz entschied sich das Volk am 6. Dezember 1992 dagegen. Die Regierungen von Österreich, Schweden, Finnland und Norwegen führten in der Folge Beitrittsverhandlungen, die 1.1.1995 (nur) zum "Europa der 15" führten; das norwegische Volk hatte sich zum zweiten Mal gegen eine Mitgliedschaft ausgesprochen. Die Schweiz wählte den bilateralen Weg und hat am 21. Mai 2000 dem Verhandlungsresultat des Bundesrates zugestimmt. Doch noch muss das Abkommen über den freien Personenverkehr, das nationale Rechte betrifft, in allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.

Die EU hat sich mit der gemeinsamen Währung "Euro" ein großes Ziel gesetzt, bereits 2002 sollen die nationalen Währungen aufgegeben werden. Ein weiteres heikles Thema, das die EU in Zukunft beschäftigen wird, ist die geplante "Osterweiterung"; es klaffen beträchtliche Unterschiede zwischen dem Sozialstandard der EU- und der beitrittswilligen ost- und südosteuropäischen Ländern.

Referat Antonia

 
EU 2010