Demokratie ohne Demokraten

   Die Menschen mit Eigeninteressen

Denken der Beamtenschaft 1918 bis 1945

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Deutsche Beamtenbund gegründet.
Vordemokratische Autoritätsmuster und antiliberale Traditionen kennzeichneten diese Organisation. Die Gewerkschaften der Arbeiter nahm man sich zwar zum Vorbild für die neue berufsständische Vertretung, sah aber allzu oft dünkelhaft auf sie herab und stellte Einkommensvergleiche an. In einer Schrift des DBB lesen wir:

"Es ist nicht unbedenklich, das Verhältnis der Beamten gegenüber der Regierung auf das des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber herabzuddrücken. Der Beamte ist mehr als Lohnempfänger. Jeder, auch der kleinste, ist Träger der Staatsautorität an seinem Teile."

Mit der Weimarer Republik kamen die deutschen Beamten schlecht zurecht. Noch am 18. Oktober 1918 beschwor der DBB seine Loyalität zu Kaiser und Reich mit Durchhalteparolen:

"Aber durch Eid und Pflicht auf Lebenszeit mit dem Staatswesen besonders innig verbunden, wird der Beamtenstand am wenigsten in dieser Stunde versagen."

Der Beamtenstand verwahre sich dagegen, ...

"... die aus den ältesten Zeiten uns überkommene Monarchie, vor allem das Kaisertum, unter dessen Schutz Deutschland seit 50 Jahren mächtig gekräftigt ist, in den Staub zu werfen."

Nach dem Zusammenbruch des Kaiserreichs rief Reichspräsident Ebert die deutschen Beamten zu Kooperation auf:

"Die neue Regierung hat die Führung der Geschäfte übernommen, um das deutsche Volk vor Bürgerkrieg und Hungersnot zu bewahren und seine berechtigten Forderungen auf Selbstbestimmung durchzusetzen. Diese Aufgabe kann sie nur erfüllen, wenn alle Behörden und Beamten in Stadt und Land ihr hilfreiche Hand leisten."

Die preußische Landesregierung sicherte der Beamtenschaft zu, daß ihre gesetzlichen Ansprüche gewahrt bleiben sollten. Das überzeugte den DBB.

"Die deutsche Beamtenschaft in all ihren Gliedern stellt sich der jetzigen Regierung in Reich und Staat im Dienst des Gemeinwohls zur Verfügung."

Der DBB und seine Mitglieder weinten der ungeliebten Weimarer Republik sicher keine Träne nach. Die Machtergreifung der Nationalsozialisten und vor allem deren Säuberungsaktionen riefen dennoch ...

"... eine Welle der Beunruhigung auch innerhalb der Beamtenschaft hervor. Wir betonen dabei noch einmal ausdrücklich, daß wir jeder Regierung das Recht zugestehen, nach ihrem Amtsantritt in der Besetzung der politischen Beamtenposten Veränderungen vorzunehmen. Es kommt jedoch darauf an, daß unter keinen Umständen der Charakter des öffentlich-rechtlichen Berufsbeamtentums durchbrochen werden darf."

Dies stand in einer Verlautbarung des DBB vom 21. Februar 1933. Bis zum 14. März hatte sich die Haltung der Beamten zum neuen Staat allerdings schon sehr verändert. Dann hörte man auf einer Kundgebung:

"Nach den Worten des Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg und des Herrn Reichskanzlers Hitler soll sich die ruhmreiche Vergangenheit des Deutschen Reiches mit der kraftvollen Wiedergeburt der Deutschen Nation verbinden. Wie das Berufsbeamtentum in der Vergangenheit an Deutschlands Größe uneigennützig mitgearbeitet hat, so will es auch an dem Wiederaufstieg der Nation tätigen Anteil haben. Es kann für den deutschen Berufsbeamten nichts anderes geben, als daß er sich willig und mit voller Hingabe zur Verfügung stellt und die Regierung durch treue Pflichterfüllung unterstützt."

Bereits am 7. April 1933 erließen die neuen Machthaber das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums". Die Beamten wurden auf die Person Adolf Hitlers festgelegt und Juden sowie sonstige politisch oder "rassisch" mißliebige Personen aus dem Staatsdienst entfernt.
Während des "Tausendjährigen Reichs" sehen wir den Beamtenstand als zuverlässige Stütze des Unrechtstaats. Viele Beamte diskreditierten sich als willfährige Helfer des Systems, andere hielten einfach still und verschlossen Augen und Ohren.