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Die Menschen mit Eigeninteressen

Denken der Beamtenschaft 1918 bis 1945
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Deutsche Beamtenbund gegründet.
Vordemokratische Autoritätsmuster und antiliberale Traditionen
kennzeichneten diese Organisation. Die Gewerkschaften der Arbeiter nahm
man sich zwar zum Vorbild für die neue berufsständische Vertretung, sah
aber allzu oft dünkelhaft auf sie herab und stellte Einkommensvergleiche
an. In einer Schrift des DBB lesen wir:
"Es ist nicht unbedenklich, das Verhältnis der Beamten gegenüber der
Regierung auf das des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
herabzuddrücken. Der Beamte ist mehr als Lohnempfänger. Jeder, auch der
kleinste, ist Träger der Staatsautorität an seinem Teile."
Mit der Weimarer Republik kamen die deutschen Beamten schlecht zurecht.
Noch am 18. Oktober 1918 beschwor der DBB seine Loyalität zu Kaiser und
Reich mit Durchhalteparolen:
"Aber durch Eid und Pflicht auf Lebenszeit mit dem Staatswesen
besonders innig verbunden, wird der Beamtenstand am wenigsten in dieser
Stunde versagen."
Der Beamtenstand verwahre sich dagegen, ...
"... die aus den ältesten Zeiten uns überkommene Monarchie, vor allem
das Kaisertum, unter dessen Schutz Deutschland seit 50 Jahren mächtig
gekräftigt ist, in den Staub zu werfen."
Nach dem Zusammenbruch des Kaiserreichs rief Reichspräsident Ebert die
deutschen Beamten zu Kooperation auf:
"Die neue Regierung hat die Führung der Geschäfte übernommen, um das
deutsche Volk vor Bürgerkrieg und Hungersnot zu bewahren und seine
berechtigten Forderungen auf Selbstbestimmung durchzusetzen. Diese Aufgabe
kann sie nur erfüllen, wenn alle Behörden und Beamten in Stadt und Land
ihr hilfreiche Hand leisten."
Die preußische Landesregierung sicherte der Beamtenschaft zu, daß ihre
gesetzlichen Ansprüche gewahrt bleiben sollten. Das überzeugte den DBB.
"Die deutsche Beamtenschaft in all ihren Gliedern stellt sich der
jetzigen Regierung in Reich und Staat im Dienst des Gemeinwohls zur
Verfügung."
Der DBB und seine Mitglieder weinten der ungeliebten Weimarer Republik
sicher keine Träne nach. Die Machtergreifung der Nationalsozialisten und
vor allem deren Säuberungsaktionen riefen dennoch ...
"... eine Welle der Beunruhigung auch innerhalb der Beamtenschaft
hervor. Wir betonen dabei noch einmal ausdrücklich, daß wir jeder
Regierung das Recht zugestehen, nach ihrem Amtsantritt in der Besetzung
der politischen Beamtenposten Veränderungen vorzunehmen. Es kommt jedoch
darauf an, daß unter keinen Umständen der Charakter des
öffentlich-rechtlichen Berufsbeamtentums durchbrochen werden darf."
Dies stand in einer Verlautbarung des DBB vom 21. Februar 1933. Bis zum
14. März hatte sich die Haltung der Beamten zum neuen Staat allerdings
schon sehr verändert. Dann hörte man auf einer Kundgebung:
"Nach den Worten des Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg und des
Herrn Reichskanzlers Hitler soll sich die ruhmreiche Vergangenheit des
Deutschen Reiches mit der kraftvollen Wiedergeburt der Deutschen Nation
verbinden. Wie das Berufsbeamtentum in der Vergangenheit an Deutschlands
Größe uneigennützig mitgearbeitet hat, so will es auch an dem
Wiederaufstieg der Nation tätigen Anteil haben. Es kann für den deutschen
Berufsbeamten nichts anderes geben, als daß er sich willig und mit voller
Hingabe zur Verfügung stellt und die Regierung durch treue
Pflichterfüllung unterstützt."
Bereits am 7. April 1933 erließen die neuen Machthaber das "Gesetz zur
Wiederherstellung des Berufsbeamtentums". Die Beamten wurden auf die
Person Adolf Hitlers festgelegt und Juden sowie sonstige politisch oder
"rassisch" mißliebige Personen aus dem Staatsdienst entfernt.
Während des "Tausendjährigen Reichs" sehen wir den Beamtenstand als
zuverlässige Stütze des Unrechtstaats. Viele Beamte diskreditierten sich
als willfährige Helfer des Systems, andere hielten einfach still und
verschlossen Augen und Ohren. |