Nach dem "Hessischen Landboten", seinen Verfassern, Druckern und Verbreitern wird im Namen der Bundes-Centralbehörde in allen Ländern des Deutschen Bundes gesucht 

 

 

 

Auszug aus [ ] dem Protokolle

des Ministeriums des Innern.

 

Kassel, am 15ten October 1834

 

Nr. 9616, Das Ministerium des Aeußeren communizirt zur geeigneten Verfügung Auszug des Berichts des Kurfürstlichen Bundestags-Gesandten, den in der 36ten diesjährigen Bundestag-Sitzung verlesenen Berichts der Bundes-Centralbehörde über den Studenten von Minigerode und die bei demselben gefundene Flugschrift, betitelt: "Hessischer Landbote, 1. Botschaft, Darmstadt im Juli 1834" betreffend.

 

Beschluß: Sämmtlichen Polizei-Directionen wird Abschrift dieser Mittheilung mit der Auflage zugefertigt, selbst und durch die Kreisräthe auf die darin angeführte Flugschrift die strengste Aufmerksamkeit zu verwenden, sie, wo sie sich findet, in Beschlag zu nehmen, dem Verfasser und Drucker sowie etwaigen Verbreitern nachzuforschen und über die erfolgten Ermittelungen alsbald anher zu berichten.

2, Nachricht hiervon den Regierungen. Hassenpflug

An

die Regierung in Marburg

 

aus: StAM 19 h Nr. 868; (http://www.digitales-archiv.net)

 

 

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