virtuelles Geschichtsheft für den Unterricht am städtischen Louise-Schroeder-Gymnasium in München                                 

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Der Deutsche Herbst 1977

Mit der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer durch das RAF- „Kommando Siegfried Hausner" in Köln begann ab dem 5.September 1977 der „Deutsche Herbst". Ziel dieser Aktion war die Freilassung elf RAF- Gefangener aus dem Gefängnis : Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe, Verena Becker, Werner Hoppe, Karl-Heinz Dwello, Hanna Krabbe, Bernd Rössner, Ingrid Schubert, Irmgard Möller und Günter Sonnenberg.

Die Bundesregierung verhängte daraufhin sofort eine Informationssperre gegenüber der Presse. Zugleich wird am 7. September eine Kontaktsperre über 72 Gefangene verhängt, obwohl das Gesetz erst über einen Monat später legalisiert wird. Vom Inhalt sieht es eine vollständige Isolierung der RAF- Gefangenen von der Außenwelt vor. Die Gefangenen dürfen weder Zeitungen, noch Fernsehen, noch Radio und besonders keine Besuche von Anwälten oder anderen Personen erhalten.

Die Bundesregierung richtet Krisenstäbe ein. Diese beraten mehrfach am Tag. Unter ihnen: Bundeskanzler Schmidt, Bundesinnenminister Maihofer Justizminister Vogel, Außenminister Genscher, Staatssekretär, Staatsminister, Regierungssprecher etc. (Regierung) Der „Große Krisenstab" tagt zweimal wöchentlich, ihm gehören neben den obengenannten an: Brandt, Kohl, Strauß, Wehner, Mischnik, Zimmermann (Alle Parteien vertreten).  Die Presse hält sich weitgehend an die Nachrichtensperre.

Die Regierung erklärt sich nicht dazu bereit auf die Forderungen der Roten Armee Fraktion einzugehen. "Mit Terroristen wird nicht vehandelt!" Daraufhin wird am 13. Oktober 1977 ein Lufthansa-Jet über dem Mittelmeer von der palästinensischen Kommandoeinheit „Martyr Halimeh" entführt. Zwei Männer und zwei Frauen fordern: Freilassung der 11 politischen Gefangenen.

An Bord der „Landshut" befinden sich deutsche Mallorca-Urlauber. Der Flugkapitän wird im weiteren Verlauf der Geiselnahme in Aden im Südjemen ermordet. Am 18. Oktober kommt es schließlich zu einer Beendigung der Flugzeugentführung durch den Sturmangriff eines GSG-9 Kommandos auf die Lufthansamaschine in Mogadischu in Somalia. Nur eine 22-jährige Terroristin von den ursprünglich vier Tätern überlebt den Angriff schwer verletzt.

Am nächsten Morgen wurden die sich in staatlicher Verfügungsgewalt befindlichen RAF-Gefangenen Andreas Baader, Jan-Carl Raspe und Gudrun Ennslin tot und Irmgard Möller lebensgefährlich verletzt in ihren Zellen aufgefunden. Trotz der Kontaktsperre und der Pressesperre mussten die Terroristen auf ungeklärte Weise vom Scheitern der Flugzeugentführung erfahren haben und nahmen sich nach Absprache das Leben. Die Selbstmorde ließen sie wie Mord aussehen, so dass in der Szene Zweifel am Selbstmord geschürt wurden.

Am Abend des 18. fand man schließlich aufgrund eines anonymen Anrufes die Leiche von Hanns Schleyer im Kofferraum eines Audi 100 in Mülhausen, Frankreich. Damit war der Befreiungsversuch der Gefangenen durch die freien Terroristen gescheitert.

Folgen des „Deutschen Herbstes" damals :

  • Infolge der RAF-Aktionen Linke Szene einem hohen Ausmaß an staatlicher Repression konfrontiert.
     

  • Verschärfung im Herbst: Personalienüberprüfungen bekannter Linksradikaler, Polizeieinsätze in Treffpunkten der Szene

  • Flucht in die Alternativbewegung oder Resignation.
     

  • Schaffung von Sondergesetzen, die teils die demokratische Grundordnung (Verteidigerrechte, Individualrechte) beeinträchtigen

Folgen des „Deutschen Herbstes" bis heute:

  • Staat wird in der linksradikalen Szene als Feind gesehen => "alle Mittel sind erlaubt ihn zu bekämpfen"

  • Die rechte Szene gilt dagegen, weil sie den Staat bejaht, als harmlos. Unterschiedliche Urteile gegen Links und Rechts.

  • Übergriffe der Polizei werden vertuscht. Als Teil der "Abwehr" der Terroristengefahr" abgetan.

  • Die autonome Szene und die Hausbesetzerszene, aus der sich viele Helfer der RAF rekrutierten, steht unter Polizeibeobachtung.

  • weiterhin Gültigkeit von Sondergesetzen, die 1977 im Schnellverfahren aufgrund einer Ausnahmesituation verabschiedet wurden.

    • Kontaktsperrgesetz, §31ff. EGGVG

    • Strafrechtlicher Tatbestand der terroristischen Vereinigung 129a StGB

    • Vorschrift des §112 Abs. 3 StPO (Erlass eines Haftbefehls bei Verdacht nach §129a StGB ohne Haftgrund)

    • Der obligatorischen Kontrolle der Verteidigerpost

    • Durchführung von Jedermannkontrollen bei Fahndungen im Rahmen von §129a StGB, §111 StGB

    • Pauschales Verbot der Verteidigung von mehreren Beschuldigten in einem Verfahren

    • Ausgrenzung der Außerparlamentarischen Opposition, den Punks, den Autonomen aus der Gesellschaft.

Literatur dazu: S. Aust: Der Baader-Meinhof-Komplex

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