virtuelles Geschichtsheft für den Unterricht am städtischen Louise-Schroeder-Gymnasium in München                                 

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Der Weg zum Grundgesetz

 

Der Auftrag zur Staatsgründung und zur Ausarbeitung einer Verfassung und die Rahmenrichtlinien für diese wurden den Ministerpräsidenten in Frankfurt übergeben.

Die Frankfurter Dokumente

Der Parlamentarische Rat berät eine Verfassung für den zu schaffenden Weststaat. Die Verfassung soll als Provisorium kenntlich gemacht werden. Sie heißt deshalb "nur" Grundgesetz, Hauptstadt wird die Kleinstadt Bonn, das GG wird nicht durch Volksabstimmung sondern durch die Landtage legitimiert und das GG erhält eine Präambel zur Wiedervereinigung als erstem Politikziel des neuen Staates.
Der Parlamentarische Rat ist paritätisch aus den Landtagen der Westländer gebildet. Die Parteistärken: CDU/CSU 27; SPD 27; FDP 5; DP, KPD, Zentrum je 2.

Nach 9-monatiger Beratung unterzeichnet der Vorsitzende des Parlamentarischen Rates Carlo Schmidt (SPD) das Grundgesetz.

 

Das Grundgesetz ist aus der historischen Situation 1948/49 zu verstehen. Es versucht die Fehler der Weimarer Republik, die zur Machtergreifung Hitlers geführt haben, zu vermeiden. Es greift auf Traditionen der Verfassung von 1948 zurück und es arbeitet die Bedingungen der Westsieger in die Verfassung ein. Darüber hinaus spiegelt das Grundgesetz die politischen Positionen der Parteien von 1948 wider. Fehler der Weimarer Verfassung vermeiden, deshalb:
Stärkung des Kanzlers und Schwächung des Präsidenten, Stärkung der Stellung der Parteien, Stabilisierung der Regierung (konstruktives Misstrauen), Abschaffung des Plebiszits, Einklagbarkeit der Grundrechte, Unterwerfung der Staatsgewalt unter die Grundrechte (materialer Rechtsstaat), Stärkung des Föderalismus

Bedingungen der Westsieger:
Föderalismus, Rechtsstaat, Demokratie und Menschenrechte

Positionen der Parteien: Eigentumsgarantie, Marktwirtschaftselemente, Individualrechte gegen den Staat (FDP);
Familienrechte, Schutz der Ehe, soziale Marktwirtschaft, Schutz der christlichen Religionsgemeinschaften, Sozialstaatlichkeit (CDU-CSU);
Bindung des Eigentums an gesellschaftliche Verpflichtungen, Streikrecht, Sozialstaatlichkeit, Koalitionsfreiheit (SPD);

Das Grundgesetz - der komplette Text in der aktuellen Form

Die Grundrechte
 

Die Entstehung des Grundgesetzes und die deutsche Teilung
 

Die nachfolgende Darstellung gibt eine Überblick in Grundzügen
 

1945 liegt Deutschland in Trümmern. 12 Jahre nationalsozialistische Diktatur und sechs Jahre Weltkrieg haben unvorstellbares Elend gebracht. Der Wiederaufbau beginnt ­ auch der Neuaufbau demokratischer Strukturen. Eine Staatsgewalt allerdings existiert nicht mehr, Deutschland ist in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Sie sind die Keimzelle für die weitere Entwicklung. Die drei Westzonen und der Westen Berlins werden demokratisch regiert, die Sowjetische Besatzungszone zunehmend totalitär. Als Reaktion auf die Währungsreform in den westlichen Besatzungszonen und den Westsektoren Berlins blockiert die UdSSR alle Landwege nach Berlin ­ das aber kann den Freiheitswillen nicht brechen.
 

Sowjetunion verhindert Demokratie in der SBZ
 

Innerhalb der einzelnen Besatzungszonen beherrscht die jeweilige Alliierte Macht die Verwaltung und legt die Richtlinien für die wirtschaftliche und politische Entwicklung fest. Als zentrales Koordinierungsorgan wird der Alliierte Kontrollrat eingesetzt. Es gibt unterschiedliche Vorstellungen über die künftige Staatsorganisation Deutschlands. In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wird die Gesellschaft nach dem Vorbild der UdSSR organisiert ­ Zusammenschluß von Parteien, zentrale Verwaltung, Kollektivierung von Grund und Boden, Enteignung der Banken und Schlüsselindustrien, politische Führung nach dem Prinzip des ,demokratischen Zentralismus'. Ausgeschlossen wird damit die Entstehung einer pluralistischen und parlamentarischen Demokratie. Die Trennung Deutschlands zeichnet sich ab. Für die SBZ wird eine eigene Verfassung ausgearbeitet, die von der provisorischen Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am 7. Oktober 1949 in Kraft gesetzt wird. Damit ist ein eigenständiger Staat neben der kurz zuvor gegründeten Bundesrepublik Deutschland entstanden.
 

Länderparlamente: Basis für Pluralismus
 

Die Konsolidierung der westlichen Besatzungszonen geht voran. Auf einer Außenministerkonferenz werden von den Westalliierten gegen die Sowjetunion die ,Londoner Empfehlungen' vereinbart, die den Weg zur parlamentarischen Demokratie ebnen. Bereits am 25. Juni 1947 kommt der deutsche Wirtschaftsrat zusammen ­ das erste wichtige zonenübergreifende Organ. Parteien organisieren sich, auf Länderebene finden die ersten Wahlen statt. Das föderale System bewährt sich im politischen Alltag. Die elf demokratisch legitimierten Ministerpräsidenten in der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone setzen durch, daß nicht eine verfassungsgebende Versammlung, sondern ein ,Parlamentarischer Rat' Vorschläge für ein Grundgesetz und für Wahlgesetze zur Volksvertretung ausarbeiten.
 

Parlamentarischer Rat erarbeitet Grundgesetz
 

Die Beratungen über ein neues Grundgesetz werden im Wesentlichen auf der Basis des ,Herrenchiemseer Entwurfs' geführt, den ein Gremium von Ländervertretern erarbeitet hat. Es gelingt im Parlamentarischen Rat, der in den Räumen des Bonner Museums König (siehe Titelbild) und in der Pädagogischen Akademie tagt, die Fehler der Weimarer Reichsverfassung zu vermeiden und ein föderales System einer parlamentarischen Demokratie mit einer einflußreichen Volksvertretung zu errichten. Wichtig ist die klare Gewaltenteilung ­ die Trennung von Rechtsprechung, vollziehender Gewalt und Gesetzgebung. Verabschiedet wird das Grundgesetz mit großer Mehrheit vom Parlamentarischen Rat und den Landesparlamenten, kann am 23. Mai 1949 verkündet werden und tritt damit in Kraft.

Die ersten zwanzig Jahre der Bundesrepublik Deutschland sind geprägt vom wirtschaftlichen Aufbau und der Stabilisierung der parlamentarischen Demokratie, Die Parteienlandschaft wird kleiner und übersichtlicher. Nach einer Krise im christlich­liberalen Regierungsbündnis tritt Bundeskanzler Erhard 1966 zurück und macht den Weg frei für eine Große Koalition.
 

Erste Wahl zum Deutschen Bundestag
 

Das provisorische Wahlrecht zum ersten Deutschen Bundestag enthält schon viele Elemente späterer Wahlgesetze. Mit der Erstund Zweitstimme können Direktkandidaten und Parteilisten gewählt werden; einziehen in die Volksvertretung kann eine Partei nur, wenn sie in einem Bundesland 5% der Stimmen oder in einem Wahlkreis die Mehrheit errungen hat ­ ab der zweiten Bundestagswahl gilt die 5% Hürde bundesweit. Nach der ersten Wahl zum Deutschen Bundestag am 14. August 1949 tritt das Parlament am 7. September zusammen. Wenig später werden Theodor Heuss zum Bundespräsidenten und Konrad Adenauer zum Bundeskanzler gewählt. Mit der Vereidigung des Kabinetts im September 1949 (siehe Abbildung) sind erstmals seit der Machtergreifung Hitlers wieder demokratisch legitimiertes Staatsorgane eingesetzt ­ der politische und parlamentarische Alltag beginnt. Die Länderparlamente haben über den Bundesrat die Möglichkeit, auf Politik und Gesetzgebung einzuwirken. Damit ist ein weiteres demokratisches Gestaltungs­­ und Kontrollinstrument geschaffen.
 

Parlament als Zentrum politischer Auseinandersetzung
 

Am 8. Februar 1952 findet eine der wichtigsten Bundestagsdebatten statt. Das Parlament beschließt einen deutschen Verteidigungsbeitrag im Rahmen einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG), der gekoppelt ist mit der Aufhebung des Besatzungsstatuts und damit die Bundesrepublik als weitgehend souveränen Staat in die westliche Staatengemeinschaft einordnet. Unmittelbar darauf schlägt die Sowjetunion in der ersten von vier Noten an die westlichen Alliierten die Aufnahme von Friedensverhandlungen mit dem Ziel eines wiedervereinigten Deutschlands vor. Das wird allerdings als taktisches Manöver gewertet. Durch die Ablehnung der EVG­Verträge in der Pariser Nationalversammlung wird die Ablösung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland aber nur verzögert. Vollzogen wird die Westintegration der Bundesrepublik mit dem Inkrafttreten der Pariser Verträge über den Beitritt zur NATO am 5. Mai 1955.
 

Struktur der Parteien stabilisiert
 

Entscheidender Unterschied zur Weimarer Republik ist die Regierungsbildung aus dem Parlament heraus, das den Bundeskanzler als Regierungschef wählt und die föderale Struktur des neuen deutschen Staates, die zentralistischen Tendenzen entgegenwirkt. Der Deutsche Bundestag wird zum Forum der Demokratie ­ hier wird Politik diskutiert, erarbeitet, abgestimmt. Die Fraktionen der Parteien sind dabei ebenso wichtig wie die Ausschüsse des Parlaments, in denen trotz unterschiedlicher Auffassungen erfolgreich nach Kompromissen und mehrheitsfähigen Lösungen gesucht wird. Die anfänglich große Zahl der Parteien im Bundestag und in den Länderparlamenten verringert sich CDU/CSU, SPD und FDP sind die entscheidenden politischen Kräfte. Die CSU ist als Landespartei auf den Freistaat Bayern beschränkt, politisch gleichwohl national und international orientiert. 1949 schließt sie sich mit der CDU zur stärksten Fraktion im Bundestag ­ mit Ausnahme der Jahre 1972 bis 1976 ­zusammen.
 

Aus: Geschichte des Deutschen Parlamentarismus. Hrsg. Vom Deutschen Bundestag. Referat Öffentlichkeitsarbeit. 1996. S.20ff..