virtuelles Geschichtsheft für den Unterricht am städtischen Louise-Schroeder-Gymnasium in München                                 

vor 3000 3000 - 800 800v. - 500n. 500 - 1500 1400 - 1789 1789-1848 1815-1914 1890-1914 1914-1918 1918-1939 1939-1945 1945 - 1990 seit 1990
Frühgeschichte Hochkulturen Antike Mittelalter Aufklärung-Absolutismus Revolutionen Nationalstaaten Imperialismus Weltkrieg I Zwischen den Weltkriegen Weltkrieg II Kalter Krieg Gegenwart
                         

Startseite

Impressum Unterrichtsmaterial Sitemap Arbeitstechniken Didaktik m@scholl online       Deutschland Europa Amerika Asien Afrika
Facharbeit Alix C.

Deutsche Identität und Deutschlandpolitik der DDR von 1949- 1974

 

 

 

1. Rahmenbedingungen...........................................................................................       ................ 3

1.1. Ausgangslage........................................................................................................3

1.2. Die DDR als Teil des Sowjetimperiums..............................................................6

1.3. Das Problem der Nation........................................................................................9

Die DDR in der deutschen Geschichte und das Problem der

Volkssouveränität....................................................................9

1.3.2. Nation und Klasse...........................................................................13

1.3.3. Die Staatstheorien......................................................................... 14

1.4. Fluchtbewegung und Mauerbau............................. .........................................  ...15

2. Politik................................................................................................................               ............ ...19

2.1. Innenpolitisch- ideologische Einbettung........................................................  .....19

Möglichkeiten und Grenzen der Kompatibilisierung des Marxismus-

Leninismus mit außenpolitischen Erfordernissen...............19

Die Deutschlandpolitik als Teil der DDR- Innenpolitik. Notwendigkeit

der Abgrenzung gegen die BRD............................................24

2.2. Die deutsch- deutsche Politik nach dem Mauerbau............................................28

3. Der Grundlagenvertrag...............................................................................................             .......32

3.1. Der Weg zum Grundlagenvertrag.............................................................  . ..........32

Der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik

Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik.............................      ....38

3.2.1. Entstehung..........................................................................................38

3.2.2. Inhalt.............................................................................................. ......39

3.2.3. Wertung...............................................................................................41

4. Folgen..........................................................................................................................                  .....45

4.1. Ausbau der innerdeutschen und internationalen Kooperation...............................45

4.2. Gegenreaktion: Anbindung an die SU und innenpolitische Abgrenzung..............50

4.3. Der sozialistische Staat der Arbeiter und Bauern...............................................   .53

Anhang:

Bibliographie nur in der Printversion

 

 

 

 

 

1. Rahmenbedingungen

 

1.1. Ausgangslage

 

Am 23.5.1949 wurde im parlamentarischen Rat in Bonn das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet, das am Tag nach der Verkündung in Kraft trat. Am 7.9.1949 trat der erste Bundestag zusammen. Am 7.10.1949 konstituierte sich in Ostberlin der in der sowjetisch besetzten Zone gebildete Volksrat als provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik und setzte die am 30.5.1949 vom Volksrat beschlossene Verfassung in Kraft. Damit waren auf dem Gebiet der westlich besetzten Zone je eigene Teilstaaten entstanden.

Die Gründung der beiden deutschen Teilstaaten im Jahr 1949 markiert eine entscheidende Wende in der neuesten deutschen und auch internationalen Geschichte. Sie ist Produkt und Zementierung des Kalten Krieges, und gleichzeitig Ausgangslage und Erklärungsmuster für die sich anschließenden vier Jahrzehnte deutscher Geschichte bis zum Zusammenbruch des kommunistischen Systems. Die innerdeutschen Beziehungen in diesem Zeitraum sind nur zu sehen in einem Komplex aus Abgrenzung und Verflechtung, wurzelnd in einer Jahrhunderte alten gemeinsamen historischen Tradition. Beide deutsche Teilstaaten schreiben sich zunächst eine Art Kernstaat- Funktion für ein späteres Gesamtdeutschland zu. Dies wird deutlich in dem von beiden deutschen Regierungen bekundeten Alleinvertretungsanspruch. Die Bundesregierung legt diesen in der Präambel des Grundgesetzes fest. „Das deutsche Volk" der ursprünglichen westlichen Besatzungszonen, welches „(...) kraft seiner verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz beschlossen hat, hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. (...)". Weiterhin „(...) bleibt das gesamte deutsche Volk aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. (...)". Die möglichen Wege hierzu weist Art. 23 Satz 2 Grundgesetz als Eingliederung „anderer Teile Deutschlands" oder aber Art. 146 Grundgesetz über eine gesamtdeutsche verfassungsgebende Versammlung aufgrund freier gesamtdeutscher Wahlen. In Art. 1 der DDR- Verfassung vom 7.10.1949 heißt es: „(...) Deutschland ist eine unteilbare Republik. (...)" Desweiteren: „(...) Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit. (...)". Der designierte Ministerpräsident Grotewohl der DDR notiert einen Monat vor deren Gründung, daß „(...) das eigentliche Deutschland die sowjetische Besatzungszone ist. Darum handelt es sich nicht um eine ostdeutsche Staatenbildung oder um eine ostdeutsche Regierung, sondern um eine Regierung für Gesamtdeutschland. (...)".

Bis in die 60er Jahre allerdings blieben konkrete Schritte in diese Richtung aus. Hauptursache hierfür ist die Rolle der Siegermächte, die die beiden deutschen Teilstaaten als Konsequenz aus den Erfahrungen des zweiten und auch des ersten Weltkrieges zum Objekt der internationalen Politik machen. Vorbehaltsrechte wie das Besatzungsstatut vom September 1949 für die BRD und die Bildung der „ Sowjetischen Kontrollkommission" im Oktober 1949 in der DDR und deren Ablösung durch einen „Hohen Kommissar" 1953 schränken die Souveränität der beiden Staaten erheblich ein. Vor allem das Recht auf Wiedervereinigung bleibt trotz schrittweiser Übertragung der staatlichen Souveränität auf BRD und DDR an einen Friedensvertrag gebunden, an dessen Ausarbeitung die Siegermächte im Laufe des sich verschärfenden Kalten Krieges immer weniger Interesse zeigen. Letzte Versuche hierzu werden 1952 von der Sowjetunion mit der „Stalin- Note" eingeleitet. Der Vorschlag, einen Friedensvertrag mit einer gesamtdeutschen Regierung nach Abhaltung freier Wahlen abzuschließen stößt bei den Westmächten auf Ablehnung. Sie fordern eine internationale Kontrolle der Wahlen durch eine UN- Kommission, und betrachten den sowjetischen Vorstoß zudem als „Störmanöver" der Westintegration der Bundesrepublik.

Die internationale Blockbildung läuft mit der Vertiefung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Spaltung Deutschlands einher. Es folgt in beiden Staaten eine Phase der inneren Konsolidierung und der gleichzeitigen Integration in das jeweilige Bündnissystem. Mit dem Eintritt der BRD 1955 in die NATO und der Gründung des Warschauer Paktes mit der DDR als Unterzeichnerstaat, ist diese abgeschlossen; die beiden deutschen Staaten gehören von nun an zwei feindlichen Militärbündnissen an. Zwischen den Supermächten und den ihnen „ergebenen" deutschen Staaten bildet sich im Laufe der Zeit eine gegenseitige Abhängigkeit der Existenzsicherung heraus. Die deutschen Staaten dienen als Bollwerk gegen die jeweils gegnerische Ideologie, die jeweiligen Bündnissysteme verhindern eine Inbeschlagnahme der beiden Staaten durch den jeweils anderen. Die Friedenssicherung in Europa ist so gekoppelt mit einem gespaltenen Deutschland.

Dabei ist die DDR von Anfang an in der Defensive. Die von Adenauer und Erhard vertretene „Politik der Stärke" hat eine völlige Ignorierung und internationale Isolierung der DDR zum Inhalt. Jegliche Vorschläge zur Aufnahme deutsch- deutscher Verhandlungen werden abgelehnt. Den Grund benennt Adenauer kurz nach der Konstituierung der DDR in seiner Grundsatzerklärung vom 21. Oktober im Bundestag: „(...) In der Sowjetzone gibt es keinen freien Willen der deutschen Bevölkerung. Das, was jetzt dort geschieht, wird nicht von der Bevölkerung getragen und damit legitimiert. Die Bundesrepublik Deutschland stützt sich dagegen auf die Anerkennung durch den frei bekundeten Willen von rund 23 Millionen stimmberechtigter Deutscher. Die Bundesrepublik Deutschland ist somit bis zur Erreichung der deutschen Einheit insgesamt die alleinige legitimierte staatliche Organisation des deutschen Volkes (...)". Konkretisiert wird diese Politik am deutlichsten in der sogenannten Hallstein- Doktrin von 1955. Hierin betrachtet die Bundesregierung die Anerkennung beider deutscher Staaten durch ein anderes Land (ausgenommen die Sowjetunion als Siegermacht) als „unfreundlichen Akt", auf den sie auch mit dem Abbruch der .eigenen Beziehungen zu dem betreffenden Land reagieren würde. Tatsächlich waren die letzten freien Wahlen auf dem Gebiet der DDR, deren Ergebnis nicht durch die SED- Einheitsliste vorgegeben waren, die Landtagswahlen 1946. Die einzige offizielle Vereinbarung zwischen den beiden deutschen Staaten ist das Berliner Abkommen vom September 1951. In ihm wird allein die Verrechnung des innerdeutschen Handels geregelt, das Abkommen besitzt keine politische Bedeutung. In seinem Zusammenhang findet die Bildung der Treuhandstelle für den innerdeutschen Handel im Westteil von Berlin statt. Sie bietet der Bundesregierung die Möglichkeit vertrauliche, informelle Kontakte zur DDR- Regierung aufzunehmen.

Die innerdeutschen Beziehungen sind gekennzeichnet von ständigen Spannungen, ideologischen Hetzkampagnen und einer Instrumentalisierung des jeweils anderen Staates zu innenpolitischen Zwecken. Die DDR- Regierung und die SED, nach Ansicht der Bundesregierung jeglicher Autonomie entmündigt und fremdbestimmt durch die UdSSR, steht als abschreckendes Beispiel für den die Welt bedrohenden Kommunismus und dient Bundesregierung als Legitimation ihrem politischen System einen klerikal- konservativen Charakter zu verleihen. Überhaupt speist sich die Legitimation der ideologischen Systeme der beiden Teilstaaten nicht nur aus der Eingliederung in das entsprechende Bündnissystem, sondern, und v. a. aus der Abgrenzung vom anderen System. „(...) in beiden Teilen bekräftigte die Distanzierung vom feindlichen Bruder die Gültigkeit der eigenen Wertordnung; aus dem Kontrast zu den wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen im Ostblock speiste sich das bundesdeutsche Selbstverständnis nicht weniger als die Identität des SED- Staates aus der Abgrenzung von seinem westlichen Gegenspieler. (...)".

 

1.2. Die DDR als Teil des Sowjetimperiums

 

Von „besonderen, einmaligen Beziehungen" zwischen SED und KPdSU spricht nicht nur J. Kuppe, auch St. Wolle bezeichnet die DDR im Zusammenhang mit dem deutsch- demokratisch- sowjetischen Verhältnis „als Sonderfall in jeder Beziehung". Dies erklärt sich aus dem Vergleich der Stellung der DDR und der der anderen Ostblockstaaten gegenüber der Sowjetunion. Der entscheidende Unterschied ist hierbei, daß die übrigen Länder des Ostblocks bereits als Staaten existierten, bevor sie in den Machtbereich der SU gerieten und als Konsequenz einem Regimewechsel unterlagen; die DDR geht allein aus der sowjetischen Besatzungszone hervor, ist zudem konfrontiert mit der unzweifelhaft politisch legitimierten Bundesrepublik, und kann sich so als einziger Staat des Ostblocks „wenig auf eine nationale Grundlage stellen". Aus diesem eben Beschriebenen ergibt sich die Rolle der SU, die für die DDR nicht nur ideologische, militärische und politische Führungsmacht, sondern ihre letztendliche Garantiemacht darstellt. Die staatliche Existenz der DDR, die aufgrund oben genannter Umstände nicht nur auf äußere, sondern genauso auf innere Sicherheit angewiesen ist, hängt primär von der Präsenz der sowjetischen Besatzungstruppen im Land ab. Deutlich wird dies schon anläßlich des Aufstandes am 17. Juni 1953. Der Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD), deren Aufenthalt 1954, im Rahmen einer sowjetischen Erklärung, die der Aufwertung der DDR als Staat allgemein dient, nur noch als „zeitweilig" bezeichnet wird, ist, nach dem Abkommen über die Truppenstationierung 1957, das uneingeschränkte Recht vorbehalten, Maßnahmen zur Beseitigung einer eintretenden Gefahr zu treffen. Der DDR ist hier kein Mitspracherecht eingeräumt. Als Begründung dienen den beiden Regierungen im Abkommen die „ (...) Tatsache, daß auf dem Gebiet der Deutschen Bundesrepublik ausländische Truppen stationiert und Militärstützpunkte der Teilnehmerstaaten des aggressiven Nordatlantikblocks errichtet sind, (...)", woraus für sie folgt „ (...), daß die (...) Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik notwendig ist und den Interessen der Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit des deutschen und des sowjetischen Volkes wie auch der anderen Völker Europas entspricht. (...)". Diese Aussage belegt auch die wachsende Bedeutung der DDR innerhalb des im Juni 1955 gegründeten Warschauer Paktes. Nachdem den Westmächten noch bis ins Jahr 1953 sowjetische Angebote zu Verhandlungen über ein militärisch neutrales Gesamtdeutschland gemacht werden ( z.B. Stalin- Note 1952), diese aber an der sich gerade intensivierenden Westintegration der BRD scheitern, wird der DDR in einem ersten Schritt 1954 und schließlich endgültig im Staatsvertrag vom September 1955 die volle Souveränität seitens der SU bestätigt. In den darauffolgenden Jahren vertieft die DDR die bilateralen Beziehungen zu ihren Bündnispartnern. Dies geschieht zunächst v.a. in Form von Rechtshilfe- und Konsularverträgen und ist im Zusammenhang mit der diplomatischen Isolierung der DDR in der Welt zu sehen. Bis Anfang 1969 beschränkt sich die Zahl der die DDR anerkennenden Länder auf gerade 13 Stück. Mit der Unterstellung der NVA unter das Oberkommando des Warschauer Paktes 1958 verdeutlicht sich das hohe militärstrategische Gewicht der DDR als „westlicher Frontstaat" des Sowjetimperiums. Der „Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit", der im Juni 1964 zwischen der DDR und der SU geschlossen wird, läßt die DDR bald „zu einem vollwertigen Glied in dem Geflecht bilateraler Beistandsverträge im Ostblock" werden. Aus dem einseitigen Abhängigkeitsverhältnis ist so langsam ein wechselseitiges geworden, bzw. tritt es durch die Erreichung einer gewissen inneren Festigung und Stabilität, die ein Streben nach eigenständigem und autonomem Handeln der SED- Führung mit sich bringt, offener zutage. „(...) ein unmittelbares Eingreifen der sowjetischen Führung in Belange der Bruderpartei (...)" ist anscheinend kaum nachweisbar. Prinzipielle Interessengegensätze zwischen KPdSU und SED existieren nicht , die machtpolitischen Umstände werden von der SED- Macht- Elite automatisch zu „Konstanten" ihres Entscheidungsprozesses gemacht; der absolute Führungsanspruch der KPdSU steht also außer Frage. Vor diesem Hintergrund und den noch zu beschreibenden wechselseitigen ökonomischen Abhängigkeiten kann Breschnew 1970 mit Honecker offen davon sprechen, daß „(...) die DDR für uns, die SU, für die vereinigten sozialistischen Bruderländer ein wichtiger Posten (ist). Sie (die DDR) ist nicht nur Eure, sie ist unsere gemeinsame Sache. Die DDR ist für uns etwas, das man nicht erschüttern kann und darf. (...)". Bezüglich der ökonomischen Bedeutung der DDR sind zuvorderst die Reparationsleistungen und Demontagen zu nennen, auf welche die SU erst 1953 mit Rücksicht auf die erforderliche Zustimmung der dt. Bevölkerung zur Errichtung eines kommunistischen Regimes verzichtet. Kredite werden erst ab 1956 in entscheidendem Maß zur Verfügung gestellt. Auch die Verflechtung mit den Ländern des 1950 gegründeten RGW verfestigt sich erst im Laufe der Zeit. Im Jahre 1963 befindet sich die DDR in Pro- Kopf- Werten der Industrieproduktion mit 153 und Konsumtion mit 150 aber bereits an der Spitze der RGW- Staaten , was sicher nicht wenig auf die ökonomische Bevorzugung durch die BRD zurückzuführen ist. Die DDR ist nun größter Handelspartner der SU und zweitgrößter der restlichen RGW- Länder und wird von v.Plate in diesem Zusammenhang als der „Goldene Westen" des RGW bezeichnet. Die Abhängigkeit der DDR von der SU besteht v.a. in Rohstofflieferungen.

Die Rolle der DDR innerhalb der Ostblockstaaten ist treffend bezeichnet in einem sowjetischen Witz der 70er Jahre: Die DDR erhält ein neues Staatswappen. Es besteht aus drei Pepperoni, die symbolisieren „Wir sind die kleinsten, die rötesten und die schärfsten". „(...)Die SED ist ideologischer Musterknabe des sozialistischen Klassenverbandes und korrigiert oft genug selbst den Lehrer (...)". „(...) so steht sie vor allem immer dann an vorderster Front, wenn es gilt, potentiellen Abweichlern im sowjetischen Block die Grenzen aufzuzeigen. (...)". Bezeichnend hierfür ist die Rolle der DDR 1956 in Ungarn und 1968 in Prag. Sogar dem Lehrer ist sie manchmal zu „eifrig"; belegt wird dies durch die Anordnung des „Neuen Kurses" kurz vor dem Juni- Aufstand 1953: die SED- Führung war nach Meinung der KP- Führung mit ihren Maßnahmen zum „Aufbau des Sozialismus" über das Ziel hinausgeschossen. Der Grund für diese absolute Prinzipientreue ist in der Notwendigkeit der SED- Führung „unumkehrbare Tatsachen zu schaffen", zu sehen, was sich wiederum auf die Legitimationsschwäche der DDR zurückführen läßt.

 

 

 

1.3. Das Problem der Nation

 

1.3.1. Die DDR in der deutschen Geschichte und das Problem der Volkssouveränität

 

Im Leitbild des Nationalstaats, wie es sich seit der französischen Revolution entwickelt hat, verbindet sich die Vorstellung vom Staat als politischer Zusammenfassung der Nation mit dem Prinzip der Volkssouveränität. Der Bericht zur Lage der Nation 1974, herausgegeben vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, bemerkt hierzu: „(...) Das Nationalstaatsprinzip begründet die Staatenbildung und die Abgrenzung zwischen Staaten mit der Forderung nach ethnischer, kultureller und politischer Homogenität der Bürger eines Staates. Das Prinzip der Volkssouveränität konstituiert staatliche Herrschaft durch den Volkswillen und fordert die Rechtfertigung der staatlichen Macht durch ein entsprechendes Legitimationseinverständnis der Staatsbürger. Das freie, nachprüfbare Einverständnis der Bürger zur staatlichen Gewalt ist- im Sinn des Selbstbestimmungsrechts der Völker und der Demokratie- Voraussetzung für staatliche Legitimität. (...)".

Dem hier erwähnten Selbstbestimmungsrecht der Völker kommt ein doppelter Sinn zu: einmal als dem Recht der Völker, einen eigenen Staat zu bilden bzw. sich in einem solchen zu vereinigen, zum anderen als dem Recht der Völker zur demokratischen Selbstregierung.

Der DDR erwächst hieraus ein mehrfacher Begründungs- bzw. Rechtfertigungszwang. Sie muß zunächst einmal begründen, warum sie überhaupt als gesonderter deutscher Staat besteht. Wie die anderen kommunistischen Staaten auch muß die DDR vertuschen und rechtfertigen, daß eine verfahrensmäßig gesicherte freie politische Willensbildung des Volkes nicht zugelassen, vielmehr der Staat der Alleinherrschaft der SED unterworfen ist. Schließlich muß die Ordnungsvorstellung der Nation in das Geschichtsbild des Sozialismus als einer Geschichte von Klassenkämpfen integriert werden.

Die DDR versucht, ihre Identitätsprobleme zu lösen, indem sie die teleologische allgemeine marxistisch- leninistische Geschichtstheorie mit einer selektiven Interpretation der deutschen Geschichte verbindet. Darin ist die Gründung der DDR „die logische Konsequenz und der Höhepunkt der gesamten deutschen Geschichte", und die DDR als erster demokratischer und humanistischer Staat auf deutschem Boden ist diesem historischen Selbstverständnis entsprechend „der einzig legitime Erbe aller deutschen Kulturleistungen des deutschen Volkes", und knüpft trotz ideologisch begründeter geschichtswissenschaftlicher Selektionsprozesse, an das nationale klassische Kulturerbe der Aufklärung, der Weimarer Klassik, des Vormärz, und des bürgerlichen Realismus an.

Der Bericht 74 legt den Finger auf die Wunde des DDR- Herrschaftssystems mit den Worten, daß „der im Grundgesetz formulierte Satz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", der die Voraussetzung des oben genannten Legitimationseinverständnisses ist, in der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland nur dann als erfüllt gilt, wenn rechtlich gesicherte Verfahren zur Ermittlung des Wählerwillens mittels Entscheidungshandlungen der einzelnen Wähler gewährleistet sind. Anders formuliert sieht Außenminister v.Brentano 1956 einen Hauptgrund für die Nicht- Anerkennung der DDR darin, daß sich „(...) das Regime von Pankow nur durch Gewaltmethoden an der Macht zu halten und seine faktische Herrschaftsgewalt nur unter dem Schutz und mit der Unterstützung eines fremden Staates auszuüben vermag. Diesem Regime fehlt daher das für jede stabile und dauerhafte staatliche Herrschaft unerläßliche Maß an Zustimmung und Rückhalt in der Bevölkerung.(...)". Der im Hinblick darauf von der Bundesregierung behauptete Alleinvertretungsanspruch (Grundgesetz) wird von der DDR als „Alleinvertretungsanmaßung, die eine potentielle Kriegserklärung an die DDR sowie an die UdSSR, Polen und die CSR darstellt", bezeichnet. Die DDR bestreitet ihrerseits die Legitimität der Staatsgewalt in der BRD. Im Grundriß der deutschen Geschichte heißt es: „(...) Durch Terror und Verbote wurden in den Westzonen freie und demokratische Wahlen für die nationale Repräsentation des deutschen Volkes unmöglich gemacht. (...)".

Da sich der Herrschaftsanspruch der SED zu keinem Zeitpunkt nachweisbar auf die mehrheitliche Zustimmung der Bevölkerung stützen kann, muß ihr „die Parteiideologie die unentbehrliche Herrschaftslegitimation" liefern bzw. müssen „unterschiedliche ideologische Konstruktionen zur Scheinlegitimation des Regimes beitragen". Diese ergeben sich aus der flexiblen Anwendung der marxistisch- leninistischen Weltanschauung,- Ideologie und Politik fallen hierbei zusammen (nach Jessen)- mit ihrem allgemeingültigen Wahrheitsanspruch und -monopol. Topitsch E. bringt dies in seinem Essay „Marx zwischen Mythos und Wissenschaft"1975 so auf den Punkt: „(...) Die angebliche Notwendigkeit des dialektischen Prozesses der Entfremdung und ihre Wiederaufhebung ermöglichte es ihm (Marx) nämlich, sich und sein Instrument- das Proletariat- zugleich als Vollstrecker der schlechthin höchsten sittlichen Aufgabe, der Selbstbefreiung der Menschheit, und als Anwärter auf den vorsehungshaft garantierten Endsieg zu betrachten. (...)". Weiterhin erklärt er, daß „(...) das dialektische Schema von Fall und Erlösung, von Entäußerung und Rücknahme, von Entzweiung und Wiedervereinigung sich als praktisch unbeschränkt manipulierbar erweist, und zwar besonders in politischer Hinsicht. (...)". Er fährt fort: „(...) Die Dialektik kann eben von den an der Macht Befindlichen und von den zur Macht Drängenden gleicherweise für ihre Zwecke benutzt werden. Die einen verklären die bestehende Herrschaftsordnung als drittes, abschließendes und krönendes Stadium; die anderen verweisen diese Ordnung in die zweite, negative und zur Überwindung bestimmte Phase, wogegen sie ihre eigene Machtübernahme als erlösenden Sprung in die dritte Phase prophezeien. (...)". Topitsch zeigt also auf, daß dieses „Zusammenfallen von Ideologie und Politik" und die „Flexibilität der Anwendung" in der Marx`schen Ideologie selbst begründet liegen und verschiebt so den Akzent der etwas einseitigen Anlastung Jessens an die SED, die man bei ihm zwischen den Zeilen erkennen mag. Der absolute Erkenntnisanspruch ist im Kern die einzige legitimatorische Basis des SED- Regimes, ihres Machtmonopols und totalitären Geltungsanspruchs. Treffend dichtet L. Fürnberg „Die Partei, die Partei, die hat immer Recht!".

Nach der Deutung des Marxismus- Leninismus durch die SED, „(...) steht die deutsche Arbeiterklasse vor der Aufgabe, das durch den Sieg der Sowjetunion entstandene günstige Kräfteverhältnis und die Krise des Imperialismus zu nutzen, um Imperialismus und Militarismus zu beseitigen und so den Boden für die Errichtung der politischen Macht der Arbeiterklasse und den Aufbau des Sozialismus zu bereiten. (...)". „(...) Im konsequenten antiimperialistischen, demokratischen Kampf muß die Hegemonie der Arbeiterklasse verwirklicht und einer künftigen sozialistischen Umwälzung der Weg gebahnt werden.(...)". Die DDR ist also laut ihrer Propagierung in der von Topitsch als negative, und zur Überwindung bestimmten Phase befindlich; die Gründung der DDR ist somit als erlösender Sprung in die dritte Phase zu sehen. Da sie „der künftige soziale Heilszustand" oder „das irdische Paradies des nicht mehr entfremdeten Menschen" ist, und ihr ein „neuer Moralkodex der absoluten Humanität" (Zitat Lenins) innewohnt, ist an dem durch historisch- gesetzmäßige Entwicklung momentan erreichten „Wendepunkt" nicht zu zweifeln. Der Ausgangspunkt ist die arbeitende Menschheit, die der Entfremdung und Verdinglichung, welche in dem völlig entmenschlichten, zur Ware gewordenen Proletariat unter dem Kapitalismus ihren Höhe- und Tiefpunkt erreicht.

Im sozialistischen Sprachgebrauch ist Imperialismus als die höchste Form des Kapitalismus zu sehen; beide Begriffe dienen der ideologisch- propagandistischen Rechtfertigung der Anti- Westpolitik. Der Kapitalismus und das ihn tragende parlamentarisch- liberale Regierungssystem werden als Vorstufen des Faschismus gesehen, der allein durch den Sieg des Sozialismus endgültig überwunden werden kann. In seiner Bedeutung kaum unterschieden von Antiimperialismus und Antikapitalismus wird der Begriff des Antifaschismus ebenso funktionalisiert und instrumentalisiert; er bildet das grundlegende Selbstverständnis der DDR- Bevölkerung wie -Führung. Zu dieser ideologischen Interpretation des Begriffs, der die DDR als in der Phase der antiimperialistisch -demokratischen Umwälzung und damit Wegbahnung für den Sozialismus befindlich definiert, fügt sich die besondere Erfahrung der deutschen Kommunisten unter dem Faschismus und dessen Folgen für die deutsche Nation. Für die deutschen kommunistischen Intellektuellen soll hier Stefan Hermlin sprechen. Er stellt diesbezüglich den „neuen, plebejischen Patriotismus" dem in der BRD „herrschenden Chauvinismus" gegenüber. Dieser „unentstellte Patriotismus" beruht für ihn gerade im deutschen Fall auf nationaler Selbstkritik, er sagt „(...) wir haben nur den Willen, ein besseres Deutschland zu errichten ohne jene drohenden Züge, die in eine von uns bekämpfte und bekämpfenswerte Vergangenheit weisen. (...)". Er sieht die Auseinanderentwicklung Deutschlands in einen „Kampfplatz zweier Konzeptionen". Die Stellung der Kommunisten umschreibt er folgendermaßen: „(...) Gegen das Deutschland der Treitschke und Houston Stewart Chamberlain, der Hans Grimm und Anacker, der Hindenburg und Rosenberg hatten wir das Deutschland der Marx und Bebel, der Büchner und Heine, der Luxemburg und Liebknecht gewählt. (...)". Zieht man die massive Fluchtbewegung vornehmlich antikommunistisch gesinnter Personen, die diversen Aktionen der sog. „Säuberungen" in Partei und Bevölkerung und die, vornehmlich mit deutschen Exilkommunisten besetzten Partei- und Verwaltungsposten in Betracht, ist dieses tief in Gesellschaft und Staat der DDR verankerte Selbstverständnis nachvollziehbar, und gleichzeitig der grundlegende Unterschied zur Entwicklung der Bundesrepublik.

 

1.3.2. Nation und Klasse

 

Als Konsequenz aus den aufgezeigten Widersprüchlichkeiten und Unsicherheiten der politischen Legitimation und des staatlichen Gründungsanspruches, und der vielschichtigen Problematik des eigenen Selbstverständnisses, erklärt sich ebenfalls die ständige Neuinterpretation der „nationalen Frage" bzw. der deutschen Teilung.

Da die Klassenherrschaft zur Ordnungsvorstellung des politisch gleichberechtigten und nach dem Prinzip der Volkssouveränität seine politisch- soziale Ordnung selbstbestimmenden Volkes im Spannungsverhältnis steht, ist die SED- Führung gezwungen, die nationale Ordnungsvorstellung der Klassennation zu entwickeln. Damit steht sie in der Tradition des Kommunistischen Manifests, welches besagt, daß in einer Nation die bürgerliche und die sozialistische Nation (oder auch nationale Klasse) existieren. Die proletarisch- sozialistische Revolution macht demnach nationale Konflikte hinfällig. Die DDR definiert sich somit als „Neustaat" und kann sich in Abgrenzung zur „bürgerlichen Nation" der BRD nur selektiv und widersprüchlich auf die historischen und kulturellen Elemente nationaler Identität stützen. Bis in die 60er Jahre steht die Fortexistenz der deutschen Nation allerdings noch außer Frage; Nationalismus, also die deutsche Einheit, und Einheit der Arbeiterpartei sind eng miteinander verknüpft. So „(...) bietet nur die Politik der deutschen Arbeiterklasse der deutschen Nation (...) Garantien für die Sicherung der demokratischen Einheit der deutschen Nation. (...)".

Bis zur Entstehung des Nationalen Dokuments 1962 beruht der Begriff der Nation auf der Definition Stalins. Er betont vier grundlegende Eigenschaften der Gemeinschaft einer Nation, nämlich die Sprache, das Territorium, das Wirtschaftsleben und die Kultur. Fehlt eines dieser Merkmale, hört die Nation für ihn auf Nation zu sein. Auf Grundlage dieses Verständnisses wird das Vorhandensein einer einheitlichen deutschen Nation nicht angezweifelt, allein die Forderung nach deren Verwirklichung erfährt eine Verschärfung hinsichtlich „(...) der sozialistischen Errungenschaften der DDR, die nicht nur gesichert werden müssen, sondern Voraussetzung sind, um eine friedliche und demokratische Entwicklung in ganz Deutschland zu gewährleisten. (...)". So Ulbricht auf der 3.Parteikonferenz der SED 1956. Eine erste Abschwächung erfährt diese Position mit den Konföderationsvorschlägen Ulbrichts 1957. Mit dem Nationalen Dokument von 1962, welches sich mit der geschichtlichen Aufgabe der DDR und der Zukunft Deutschlands befaßt, wird die Entwicklung hin zur Zwei- Staaten- These 1968 endgültig eingeleitet. Es besagt, „(...) daß Sozialismus und Lebensinteressen des deutschen Volkes, daß Sozialismus und nationale Interessen völlig übereinstimmen. Der Sieg des Sozialismus in der (DDR) liegt also im nationalen Interesse des ganzen deutschen Volkes und ist entscheidende Voraussetzung für die Lösung unserer nationalen Frage.(...)". Ulbricht setzt in seinen Darlegungen hinzu, „(...) daß er (der Sieg des Sozialismus) darüber hinaus sogar die Voraussetzung für eine glückliche Überwindung der nationalen Frage, der Überwindung der deutschen Spaltung, ist.(...)". Jetzt entsteht auch eine kritische Haltung der Stalinschen Nationsdefinition gegenüber; es wird ihr eine ideologisch begründete Komponente beigefügt. Die Entwicklung einer einheitlichen sozialistischen Nation als historische Gesetzmäßigkeit wird so auf die Überwindung der Spaltung der Nation in zwei Staaten übertragen. Durch die kritische Auseinandersetzung mit Stalins Definition entsteht auch die Problematik des Staatsvolkes als gesamtdeutsches oder separat zu betrachtendes Volk. Geregelt wird diese Frage mit Einführung der Staatsbürgerschaft der DDR 1967. In Reaktion auf die neue Politik der Großen Koalition wird die Einheit Deutschlands in diesem Jahr erstmals als „nicht real" bezeichnet. Mit der Verfassung von 1968 wird schließlich dieses gewandelte Verständnis in Form der Zwei- Staaten- These festgelegt. In Verbindung mit dem Staatsbürgerschaftsgesetz findet so eine begriffliche Trennung von (deutscher) Nation und Staatsvolk (der DDR) statt; sie wird erst wieder aufgehoben als die eingangs beschriebene Entwicklung hin zum Begriff der „Klassennation" mit der Verfassungsänderung 1974 besiegelt wird.

 

1.3.3. Die Staatstheorien

 

Die im Londoner Protokoll 1944 nach völkerrechtlichen Grundsätzen geregelte territoriale Frage Deutschlands nach Kriegsende schafft die Ausgangslage eines „Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937". Unter Berücksichtigung der Viermächterechte als einrahmenden, einen Überbau bildenden Normkompex, wird der Fortbestand Deutschlands von beiden Teilstaaten zu Anfangs mit derselben, bald mit divergierenden Theorien umschrieben. Von der Identitätslehre, die den neuen deutschen Teilstaat rechtlich als identisch mit dem bisherigen Deutschen Reich bezeichnet, muß die DDR aus taktischen Gründen der Abgrenzung zur BRD bald nach ihrer Gründung abgehen.

Nach der Variante der Staatskerntheorie unterscheidet die BRD zwischen ihrem Staatsgebiet in den Grenzen von 1937 und ihrem Verfassungsgebiet als Geltungsbereich des Grundgesetzes mit der BRD als Kernstaat für ein späteres Gesamtdeutschland. Die Schrumpfstaatstheorie läßt das Staatsgebiet Deutschlands auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes schrumpfen. Beide Varianten der Identitätsthese sind mit dem Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes vereinbar. Der DDR gilt als völkerechtlicher Status seit der Entwicklung der Zwei- Staaten- These Mitte der 50er Jahre durch die SU die Dellebationslehre vom Untergang des Deutschen Reiches durch den Wegfall der unabhängigen Staatsgewalt bei Kriegsende. Die DDR wäre dementsprechend ein völlig neu entstandener Staat. Entscheidend für die gesamtdeutsch- politische Entwicklung ist die Abwendung der Bundesrepublik von der Staatskerntheorie spätestens durch Brandt. Sie wurzelt vornehmlich in dem Anliegen eine Staatlichkeit der DDR auszuschließen. Nach der „Grundsatzentscheidung der Weltmächte" Anfang der 60er Jahre, daß „(...) der Weltfriede nur durch eine Koexistenzpolitik auf der Grundlage des territorialen Status quo (...)" erhalten werden kann, ist die Staaskernthese jedoch nur noch „(...) eine politisch- moralische Demonstration, aber für eine pragmatische Politik zu nichts mehr nütze (...)", so M. Kriele 1975 in seiner „Einführung in die Staatslehre". Diese Einsicht in die politischen Realitäten veranlassen Brandt 1969 in seiner Regierungserklärung zur Deklaration der „zwei Staaten in Deutschland", so M. Kriele 1975 . Die Entwicklung hin zum Grundlagenvertrag ist so gegeben.

 

1.4. Fluchtbewegung und Mauerbau

 

Das existenzielle Problem der DDR schlechthin ist die Fluchtbewegung, die sogenannte „Abstimmung mit den Füßen". Das asymetrische Verhältnis zwischen BRD und DDR wird, nach Bauerkämper, Sabrow, und Stöver, am stärksten durch das Ausmaß der Fluchtbewegung zum Ausdruck gebracht. Trotz ständiger gegenseitiger Abgrenzung ist die Bevölkerung der DDR stärker auf die Bundesrepublik fixiert als die Westdeutschen auf den unattraktiven „Arbeiter- und Bauern- Staat"; 4,9 Millionen Menschen siedeln von 1950- 1989 nach Westdeutschland über.

Die „existentielle und in aller Regel unwiderrufliche Entscheidung" zur Flucht resultiert aus unerträglichen Lebensverhältnissen, seien diese ökonomischer oder für individuelle Gestaltungsspielräume repressiver und verengender Art. Erstmals wird dies am 17. Juni 1953 deutlich. Die „Volkserhebung", deren direkte Auslöser wirtschaftlicher und sozialer Natur sind - hier sei die 2. Parteikonferenz im Juli 1952 mit „den Beschlüssen zum Aufbau des Sozialismus" und den hierin enthaltenen Forderungen nach „Enthaltsamkeit", „Sparsamkeit", und „Steigerung der Arbeitsproduktivität", gekoppelt mit einer Ausweitung des „Justizterrors" genannt - zeigt in ihrer schnellen Verbreitung das eigentliche „Streben nach Freiheit, Demokratie und (...) nach nationaler Einheit". Als Folge der durch den Aufstand vom 17. Juni zum Ausdruck gebrachten allgemeinen Unzufriedenheit, der Niederschlagung der Unruhen durch die Sowjetpanzer und der anschließenden Reaktion der SED- Parteiführung, die in einem „Ausbau der Zentralisierung von Macht und Kontrolle durch Partei- und Staatsorgane" sowie der Schuldzuweisung der Krise an „faschistische Agenten ausländischer Mächte und ihrer Helfershelfer aus den deutsch- kapitalistischen Monopolen" (so Otto Grotewohl am 17. Juni im Rundfunk), und den darauf folgenden „Säuberungen" und „Disziplinierungen" in Partei und Verwaltung, bestand, ist eine Verdoppelung der Flüchtlingsrate von 182.393 Personen 1952 auf 391.390 Personen im Jahr darauf festzustellen. Wie sehr die Zu- oder Abnahme der Flüchtlingszahlen vom Lebensstandard abhängig ist, zeigt sich in den Jahren 1958/59. Im Rahmen des 1956 beschlossenen 2. Fünfjahrplans steigt die Industrieproduktion, v.a. im Bereich der Konsumgüter „beträchtlich". Die „zweite Währungsreform" 1957, einhergehend mit Lohnerhöhungen, läßt einen verbesserten Lebensstandard erkennen. Die Flüchtlingszahlen sinken daraufhin von 1957 261.622 Personen auf 204.092 1958 und schließlich 143.917 Personen im Jahre 1959. Laut Schroeder „(...) konnte eine gewisse Konsolidierung des Herrschaftssystems erwartet werden (...)". Für Weber „(...) sah es so aus, als könne es der SED gelingen, breite Kreise der Bevölkerung politisch zu neutralisieren. (...) viele Menschen (...) begannen sich „einzurichten". (...)".

Der Abbruch des Fünfjahrplans 1959, die „Forcierung der Kollektivierung der Landwirtschaft", und der „harte Kurs" in der Industrie führen zu erneuten wirtschaftlichen Engpässen. Kombiniert mit einem härteren politischen Kurs der SED und einer Verschärfung des internationalen Klimas, ausgelöst durch das Berlin- Ultimatum Chruschtschows 1958 wird ein erneuter Flüchtlingsstrom provoziert. 1960 flüchten 199.188 Bewohner der DDR und allein in der ersten Hälfte des folgenden Jahres „verlassen" 159.730 Personen das Land. Da es sich bei den Flüchtlingen vornehmlich um Menschen im arbeitsfähigen Alter handelt - 50% von ihnen sind Jugendliche unter 25 Jahren - sieht sich die Partei- Führung gezwungen, ein Ausbluten des Staates zu verhindern. Das Grundproblem der DDR - Wirtschaft und -Gesellschaft tritt an diesem Punkt deutlich zutage; in Bezug auf die BRD- fixierte Bevölkerung und die desolate wirtschaftliche Situation der DDR gesteht Ulbricht 1961 in einem Brief an die UdSSR, die Existenz eines produktiven Widerparts erlaube nicht die geplante strukturelle Entwicklung: „(...) Einfach gesagt heißt das, die offenen Grenzen zwangen uns, den Lebensstandard schneller zu erhöhen, als es unseren volkswirtschaftlichen Kräften entsprach. (...)".

Mit Zustimmung der Sowjetunion und unter vorausgehender größter Geheimhaltung wird am13. August 1961 mit dem Bau der Mauer begonnen. Die Rechtfertigung vor der Öffentlichkeit steht in einem deutlichen Kontrast zu dem eben genannten Eingeständnis Ulbrichts`. Im Beschluß des Ministerrates vom 13. August heißt es: „(...) Es wird eine systematische Bürgerkriegsvorbereitung durch die Adenauer- Regierung gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik betrieben.(...) Von Westdeutschen und Westberliner Agentenzentralen wird eine systematische Abwerbung von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik und ein regelrechter Menschenhandel organisiert (...). Aus all diesen Gründen beschließt der Ministerrat (...),eine solche Kontrolle an den Grenzen zu den Westsektoren von Groß- Berlin (einzuführen), wie sie an den Grenzen jedes souveränen Staates üblich ist. (...)". Die Staatsgrenze der DDR, von Wolle beschrieben als „eiserne Klammer, die das System zusammenhielt", ist von nun an nur noch im Zusammenhang mit den Begriffen der „Grenzsicherung", der „Grenzverletzer", und des „Schußwaffengebrauchs" zu sehen. Das Statut des MfS vom 30. Juli 1969 sagt hierüber aus: „(...) Die Hauptaufgaben des MfS zum Schutze der Souveränität, bei (...) der Sicherung (...) der Staatsgrenze mit spezifischen Mitteln und Methoden bestehen darin: (...) in Zusammenwirken mit den staatlichen Organen, insbesondere dem Ministerium für Nationale Verteidigung und dem Ministerium des Innern die Staatsgrenze mit spezifischen Mitteln und Methoden zu schützen (...).". Aufschlußreich über die „spezifischen Mittel und Methoden" sind Honeckers Aussagen anläßlich des Berichts über die Lage an der Staatsgrenze der DDR auf der 45. Sitzung des Nationalen Verteidigungsrates vom 3. Mai 1974. Laut ihm „(...) muß überall ein einwandfreies Schußfeld gewährleistet , und nach wie vor bei Grenzdurchbruchsversuchen von der Schußwaffe rücksichtslos Gebrauch gemacht werden; die Genossen, die die Schußwaffe erfolgreich angewandt haben, sind zu belobigen. (...)". Die Zahl der Todesopfer des DDR- Grenzregimes wird seit 1949 auf 950- 1000 geschätzt. Auf eine kurzzeitige Liberalisierung des sozialen und kulturellen Lebens folgt eine um so intensivere Repression unter Anwendung immer subtilerer Methoden. Dem Ausbau und der Verfeinerung des Systems der Grenzsicherung werden bis in die letzten Jahre des Regimes eine erhebliche Aufmerksamkeit und Finanzzuschüsse gewährt. Die „versuchte Republikflucht" nimmt von nun an den Hauptanteil an politischen Delikten ein. Bis 1989 werden aus diesem Grund etwa 60.000 Personen inhaftiert und verurteilt. Die Möglichkeit dazu wird durch den Bau der Mauer allerdings erheblich eingeschränkt; von 1949-61 registrieren Bundesbehörden insgesamt drei Millionen Flüchtlinge, in den Jahren von 1961-88 sind es dann nur noch knapp 220.000.

Neben dem 17. Juni 1953 bildet der Bau der Mauer das „zweite Ereignis (der DDR) mit konstitutivem Charakter". Die „zweite" oder sogar „eigentliche" Staatsgründung der DDR „(...) markiert den Abschluß der ersten Phase der DDR- Entwicklung, also den „Aufbau des staatssozialistischen Systems" nach einer Politik, bestimmt von ideologischen Normen und programmatischen Zielsetzungen. Es folgt eine Phase der inneren Stabilisierung des Systems, eine Politikwende zum „Konservatismus". Da die Bewohner der DDR gezwungen sind sich „häuslich einzurichten", also keine größeren Fluchtwellen mehr zu fürchten sind, kann sich die Partei einer realpolitischeren Programmatik in Form einer Phase tiefgreifender wirtschaftlicher Reformen und kultureller Liberalisierung zuwenden. Der geringe innere Widerstand der folgenden Jahre und das „Sich- Einrichten in und mit der DDR" ist nicht allein auf die Errichtung des „antifaschistischen Schutzwalles" zurückzuführen; dieser Zustand ergibt sich aus der Tatsache, daß im Laufe des letzten Jahrzehnts der größte Teil des Bürgertums und der Antikommunisten das Land schon verlassen hatten. Die Mauer als „existenzielle Grundtatsache des Lebens in der DDR" führt nicht nur eine Akzentverschiebung der SED- Politik mit sich; die westliche „Politik der Stärke" mit dem Inhalt der Regime- Überwindung durch Druck von außen erfährt eine deutliche Ernüchterung und weicht einer realistischeren Einschätzung der nun nicht mehr zu verkennenden deutschen Teilung. Langfristig gesehen bildet der Mauerbau so die Voraussetzung für den Beginn der Entspannungspolitik ab 1966; die westdeutsche Politik erkennt die Notwendigkeit „menschlicher Erleichterungen" als Vorbedingung für eine Annäherung der beiden Staaten und somit einer Überwindung der Teilung, die ostdeutschen Machthaber beginnen sich langsam so abgesichert und gefestigt zu fühlen, daß ihre Forderung nach Anerkennung als Verhandlungsbasis im Laufe der Zeit in den Hintergrund tritt.

 

Politik

2.1. Innenpolitisch- ideologische Einbettung

 

2.1.1. Möglichkeiten und Grenzen der Kompatibilisierung des Marxismus- Leninismus mit außenpolitischen Erfordernisse

 

Die Außenpolitik der DDR- Führung nimmt sich in der Phase von der Staatsgründung bis zum Abschluß des Grundlagenvertrags 1974 vornehmlich als eine auf die BRD, d.h. als auf die Legitimationsschwäche im Verhältnis zur BRD gerichtete Politik aus. Die unter 1. dargestellte Problematik läßt den Schluß zu, daß die außenpolitische Agitation der DDR bis zu ihrer weltweiten diplomatischen Anerkennung vornehmlich innenpolitischen Charakter besitzt. Sie dient der Identitätsstiftung von Bevölkerung mit dem Staat, somit der Sicherung des Machtmonopols der Partei, also der Existenzsicherung des Staates im Ganzen. Desweiteren verlangt die Außen- und Deutschlandpolitik der DDR nach einer Kompatibilisierung westlicher Geschichtsschreibung und westlicher Deutung von Begriffsinhalten mit der kommunistischen Ideologie.

Während die Elastizität des dialektischen Denkens erlaubt, im internationalen Wechsel zur Politik der friedlichen Koexistenz seit der Kubakrise 1962 einen Ausdruck geschichtlicher Gesetzmäßigkeit zu erkennen, konnte der grundlegende Dissens zwischen westlichem und marxistischem Freiheitsbegriff nicht überwunden werden und ist der DDR auch eine konstante und schlüssige Einstellung zur BRD nicht möglich gewesen.

Ideologisch begründet, findet in der Gründung der DDR „die allgemeine Gesetzmäßigkeit, daß der Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus die Eroberung der politischen Macht durch die Arbeiterklasse voraussetzt" erneut ihre Bestätigung. Hierbei wird die immer wiederkehrende Verstrickung von Ideologie und aktueller, sich an westeuropäischen Begriffen orientierender Politik deutlich. Weltanschauliche Grundlage zum grundlegenden Verständnis der Außenpolitik ist die in Form allgemeiner Bewegungsgesetze wirkende Dialektik verbunden mit dem Historischen Materialismus, in dessen Zentrum die Erklärung der Zweckgerichtetheit historischer Sachverhalte steht. Von Bedeutung ist hierbei die Reflektion zwischen Begriff und Materie (Widerspiegelungstheorie; Lenin), zwischen Bewußtsein und Außenwelt; das richtige Bewußtsein dient als Instrument zur aktiven Umgestaltung von Gesellschaft und Natur. Der Klassenkampf wird dementsprechend auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen, die entscheidende Triebkraft ergibt sich aus der dialektischen Wechselwirkung bzw. dem Widerspruch zwischen kapitalistischem und proletarisch- sozialistischem Lager. Demnach ist die Vollendung der sich gesetzmäßig entwickelnden sozialistischen Gesellschaft Aufgabe der Politik; die Phase des Übergangs zum Kommunismus wird widergespiegelt in der Veränderung der internationalen Beziehungen. Betrachtet man unter diesem Aspekt die Wende, die sich in der internationalen Politik Mitte der 60er/ Anfang der 70er Jahre vollzieht, so „(...) ist das Wesen der internationalen Entspannung tief in den gesetzmäßigen Zusammenhängen der Weltwirtschaft unserer Epoche begründet (...). In den neuen internationalen wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen, die diese Epoche hervorgebracht hat liegen die Wurzeln der Entspannung. (...)". „(...) Denn der Antagonismus zwischen Sozialismus und Imperialismus bedeutet nicht nur die Spaltung der Welt in zwei gegensätzliche gesellschaftliche Systeme, sondern zugleich deren widersprüchliche Einheit.(...) Ihre Zusammenarbeit wird zunehmend zu einem der wichtigsten Felder ihrer Auseinandersetzung.(...)". Die Entspannung ist zudem „(...) ein Prozeß, in dem die Verhütung eines Nuklearkrieges, die Überwindung des kalten Krieges untrennbar mit dem Bestreben verbunden sind, die friedliche Koexistenz in den internationalen Beziehungen durchzusetzen.(...)". Die friedliche Koexistenz ist in den außenpolitischen Doktrinen, welche darauf gerichtet sind, günstigste internationale Bedingungen für den Aufbau des Kommunismus zu schaffen, neben den Prinzipien des sozialistischen und proletarischen Internationalismus die Leitlinie für die Beziehungen zu Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung. „(...) Sie ist jene Form der internationalen Beziehungen zwischen sozialistischen und imperialistischen Staaten, die gewährleistet, daß ihre unvermeidliche Auseinandersetzung unter den Bedingungen des Friedens, der Zusammenarbeit und der internationalen Entspannung stattfindet.(...)". „(...) Im Kern geht es darum, wie und auf welcher Grundlage Entspannung und friedliche Koexistenz von Staaten unterschiedlicher sozialer Ordnung, die durch grundlegende gegensätzliche Klasseninteressen und Ziele geprägt sind, zu verwirklichen sind und worauf sich die Zusammenarbeit zwischen ihnen erstreckt.(...)". Die Antwort hierauf gibt Honecker: „(...) Bei Anerkennung der völkerrechtlichen Prinzipien der Unantastbarkeit der Grenzen, der Souveränität und territorialen Integrität sowie der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten können und sollen es normale Beziehungen, Beziehungen der Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil sein." Er beschreibt hier den Aspekt der Kooperation zwischenstaatlicher Zusammenarbeit für Weltfrieden und internationale Sicherheit, der bis zur Durchsetzung der Ostverträge in den 70er Jahren den der Konfrontation in Form des Klassenkampfes überlagert. Die Vieldeutigkeit und Akzentverschiebungsmöglichkeiten des Begriffes erlauben Honecker ihm jegliche „taktische Natur" abzusprechen, im Gegenteil äußere sich im Eintreten für die friedliche Koexistenz „der tiefe Humanismus unserer Politik.". Dies also ist die ideologische Komponente der Deutschlandpolitik der DDR; die Mission des Weltfriedens rechtfertigt die Forderung nach Gleichberechtigung und Anerkennung. Besonders die Verbindung des weltweiten Friedens mit der Sicherheit in Europa- für die DDR von existentieller Bedeutung -begründet die Forderung nach der „(...) unwiderruflichen Anerkennung der im Ergebnis des zweiten Weltkrieges vor sich gegangenen Veränderungen".

Problematisierend für die Forderung nach Gleichberechtigung und Anerkennung wird die ständige Berufung der DDR- Führung auf das Völkerrecht sowie die Charta der UN. „(...) Denn es sind eben die Lebensinteressen der Völker an der Erhaltung und Festigung des Friedens, an der Gewährleistung und dem Ausbau ihrer friedlichen, gleichberechtigten Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil und an der Förderung ihrer sozialen Entwicklung, die auch die Hauptzielsetzungen des allgemeinverbindlichen Völkerrechts der Gegenwart bilden, wie sie vor allem in den Artikeln 1 und 2 der UN- Charta formuliert sind.(...)". Da das Kernziel aller sozialistischen Bewegungen in der Verwirklichung der von der Frz. Revolution von 1789 aufgestellten Grundsätze von „Freiheit", „Gleichheit" und „Brüderlichkeit" liegt, sie sich also auf dieselben aufklärerisch- emanzipatorischen Werte berufen wie die Staaten Westeuropas und die USA, ist der unterschiedliche Umgang mit ihnen nur auf divergierende Interpretationen zurückzuführen. Tatsächlich beginnt „mit der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution (...) eine neue Etappe auch der Entwicklung des Völkerrechts (neben der fundamentalen Umgestaltung des Kräfteverhältnisses in der Welt und der Umgestaltung der internationalen Beziehungen) (...). (...), (in der) die sozialistische Staatengemeischaft revolutionierend auf die Um- und Weiterbildung des Völkerrechts eingewirkt hat und einwirkt, um es zu einem immer effektiveren Instrument ihres Strebens nach einer progressiven, demokratischen Umgestaltung des Gesamtsystems der internationalen Beziehungen im Sinne der Prinzipien sozialistischer Außenpolitik zu machen.(...)". Die Charta der UN, 1945 anläßlich der Gründung der UNO aufgesetzt ist Ausdruck des Wunsches der damaligen Zeit nach einer einheitlichen friedlichen Ordnung. Sie beruht auf völkerrechtlicher Grundlage und dient somit der Regelung zwischenstaatlicher Beziehungen in Anerkennung ihrer Existenz und Integrität. Demnach sind ihre Grundsätze Souveränität, Gleichberechtigung, Gleichheit der Staaten, das Einmischungsverbot, die Gewährleistung des Selbstbestimmungsrechts, und die Förderung und Stärkung der Achtung der Menschenrechte. Der Kern des ideologischen West- Ostkonfliktes liegt in der Auslegung des Selbstbestimmungsrechtes; da in der marxistisch- leninistischen Ideologie Freiheit als Grad der Erkenntnis des Menschen von Natur und Gesellschaft und deren praktischen Beherrschung definiert wird, die Arbeiterklasse aber selbständig kein eigenes „gewerkschaftliches" Bewußtsein entwickeln kann, muß ihr die Partei als revolutionäre Avantgarde „dienen". So kann „die Arbeiterklasse (allein) unter Führung ihrer revolutionären Partei die Macht in ihre Hände nehmen". Der Mensch der sozialistischen Gegenwart ist determiniert als untergeordneter Teil einer Gesamtgesellschaft, die das Ziel der noch zu erreichenden Freiheit im Kommunismus durch revolutionären Kampf verwirklichen muß. Der westliche Freiheitsbegriff wurzelt im Verständnis des „Contrat Social" Rousseaus vom Menschen als selbständiges Vertrags- und Rechtssubjekt. Dem Individuum soll im jeweils gegenwärtigen Moment ein höchster Grad an formal abgesicherter Freiheit, im Rahmen eines eben auf diesen Zustand der größtmöglichen individuellen Freiheit gerichteten geregelten menschlichen Zusammenlebens, gewährt werden. Er beruht auf der Möglichkeit „Gesetze, Normen, Regeln des Handelns selbst zu entwerfen". Hieraus leitet sich auch die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts im völkerrechtlichen Sinne ab als „das Recht aller Völker und Nationen ihren politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Status frei zu bestimmen", ebenso „der Anspruch des Volkes, sich in freier Entscheidung zu einem selbständigen Staat zusammenzuschließen".

Während „(...) in der Bundesrepublik Deutschland das Selbstbestimmungsrecht aus der Volkssouveränität hervorgeht, wird in der DDR auch die Volkssouveränität von der führenden marxististisch- leninistischen Partei, der SED, bestimmt." So der Bericht zur Lage der Nation 1974. Anders gesagt: Im Besitz des richtigen Bewußtseins übt die Partei das Selbstbestimmungsrecht für den einzelnen und das Volk aus.

Aus Sicht der DDR verhält es sich mit der Legitimität der beiden deutschen Staaten folgendermaßen: „(...) Während bürgerliche Verfassungen das Prinzip der Volkssouveränität nur proklamieren, verankerte die Verfassung der DDR auch deren gesellschaftliche Grundlagen, die es den Bürgern erst ermöglichen, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen.(...)". Die Bundesregierung richtet sich anläßlich des Inkrafttretens ihrer Souveränität mit folgenden Worten an die „in Unfreiheit und Rechtlosigkeit" lebenden Deutschen: „(...) Die Freude über unsere wiedergewonnene Freiheit ist so lange getrübt, als diese Freiheit Euch versagt bleibt. (...) gemeinsam mit der freien Welt werden wir nicht rasten und ruhen, bis auch Ihr die Menschenrechte wieder erlangt habt (...)".

Aus der unterschiedlichen Interpretation des Freiheitsbegriffes erklärt sich auch der entsprechend andersartige Umgang mit den Menschenrechten; hervorzuheben sind hier v.a. die Gleichheit vor dem Gesetz, die Freiheitssphäre des Einzelnen, das Recht auf Freizügigkeit, und die Meinungs- und Gewissensfreiheit. Die Forderung nach einer völkerrechtlichen Anerkennung der DDR durch die BRD läßt sich daher die gesamte existente Zeit des Staates nicht verwirklichen.

 

2.1.2. Die Deutschlandpolitik als Teil der DDR- Innenpolitik. Notwendigkeit der Abgrenzung gegen die BRD

 

Aus der Legitimationsschwäche der DDR ergibt sich, wie bereits oben erwähnt die Notwendigkeit der Selbstdefinition durch Abgrenzung von der BRD. Im Jahr 1963 wird im Programm der SED verkündet, daß „(...) die Deutsche Demokratische Republik der deutsche Staat (ist), der den geschichtlichen Fortschritt und die nationale Zukunft Deutschlands verkörpert. Der Arbeiter- und Bauern- Staat ist der rechtmäßige deutsche Staat. Er ist das Bollwerk des Kampfes des ganzen deutschen Volkes für Frieden, Demokratie und Sozialismus (...)". Diese Feststellung beschreibt sehr gut die ideologisch wie deutsch- spezifischen inhaltlichen Aspekte der Abgrenzung. Nach dem Marxismus- Leninismus ist die Abgrenzung eine historische Gesetzmäßigkeit und bildet die Voraussetzung für eine Politik der friedlichen Koexistenz. Ihr Kern liegt im historischen Materialismus begründet; er geht von der widersprüchlichen Eigenbewegung der Produktivkräfte aus, die die natürliche Arbeitsteilung von Geschlecht und Alter in der Urgesellschaft in die gesellschaftliche Arbeitsteilung umwandelt. Diese ist gekennzeichnet durch eine Produktion, die über die Existenzsicherung hinausgeht, und so eine Trennung von Hand- und Kopfarbeit mit sich bringt. Das Bewußtsein eines Teils der Gesellschaft ist damit losgelöst von der Arbeit, die den Menschen an sich ausmacht. Es schafft sich eine eigene geistige Welt von Ideen (Idealismus der Aufklärung!), leugnet so die wahren Triebkräfte der Geschichte und gilt deshalb als Ideologie im falschen Bewußtsein, als bürgerliche Ideologie. Da nur das Klasseninteresse der Arbeiter mit dem Interesse der Gesamtgesellschaft zusammenfällt, kann das bürgerliche Bewußtsein bzw. die bürgerliche Ideologie als falsch und reaktionär, die sozialistische dagegen als richtig, überlegen und wissenschaftlich- fortschrittlich bezeichnet werden. Die Ideologie in ihrer Funktion des „Freund- Feind- Denkens" gewinnt so in der Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus, also in der Verschiebung des Kräfteverhältnisses zugunsten der proletarisch- revolutionären Bewegung immer mehr an Bedeutung. Sie steht als Kampfbegriff für die sich permanent verstärkende Auseinandersetzung zwischen sozialistischem und imperialistischen Lager, und bildet so die Grundlage für die Politik der Abgrenzung vom „Klassenfeind". Der damit verbundene Aspekt der „ideologischen Mission" mit dem dahinterstehenden universellen Wahrheitsanspruch ist für die DDR- Führung von besonderer Bedeutung. Er erlaubt es ihr in agitatorisch- propagandistischer Abgrenzung zum anderen deutschen Teilstaat dem innenpolitische Zwang zu Rechtfertigung und Identitätsstiftung insofern nachzukommen als sie die DDR zum „Produkt, Gipfel und Ziel der deutschen Geschichte", als „rechtmäßigen deutschen Staat" erklären kann. So heißt es in den Thesen zum 20. Jahrestag der DDR 1969: „Die DDR ist der durch die vielhundertjährige Geschichte unseres Volkes legitimierte deutsche Staat des Friedens und der Freiheit, der Menschlichkeit und der sozialen Gerechtigkeit. In der DDR werden alle großen, progressiven Ideen, die das deutsche Volk je hervorgebracht hat (...) erfüllt. Wofür die Scharen des Thomas Münzer im großen deutschen Bauernkrieg in die Schlacht zogen, was deutsche Aufklärer und Humanisten an Ideengebäuden errichteten, wofür die Volksmassen 1813 und 1814 stritten, wofür die deutsche Arbeiterklasse (...) in der Novemberrevolution und in der Weimarer Republik kämpfte, (was) Kommunisten, Sozialdemokraten, Christen und bürgerliche Patrioten im antifaschistischen Widerstand (...) auf sich nahmen- ,das alles ist Wirklichkeit geworden in der Deutschen Demokratischen Republik. (...)". Dagegen ist, wie der Ministerrat der DDR 1961 erklärt „diese imperialistische Politik, die unter der Maske des Antikommunismus geführt wird, die Fortsetzung der aggressiven Ziele des faschistischen deutschen Imperialismus zur Zeit des Dritten Reiches. Aus der Niederlage Hitlerdeutschlands im zweiten Weltkrieg hat die Bonner Regierung die Schlußfolgerung gezogen, daß die räuberische Politik des deutschen Monopolkapitals und seiner Hitlergenerale noch einmal versucht werden soll (...)". Hier wird die grundlegende Struktur des DDR- Geschichtsverständnisses bis zum Führungswechsel von Ulbricht zu Honecker 1971 deutlich. Die deutsche Geschichte wird als eine „Kette von Verhängnissen" gesehen. Vom gescheiterten Bauernaufstand 1525 über Friedrich den Großen, der unvollendeten Revolution 1848/49 zu Bismarck, Wilhelm II., der mißlungenen Revolution von 1918 und schließlich zu Hitler gibt es eine folgerichtige Entwicklungslinie. Mit dem Versuch in der Bevölkerung ein nationales Selbstbewußtsein zu verankern, wandelt Ulbricht den totalen Bruch mit der deutschen Geschichte in eine selektive Geschichtsschreibung, mit der die DDR einzig in der deutschen Revolutionsgeschichte wurzeln soll. Mit der Entwicklung der These von zwei deutschen Staaten wird diese Geschichtshandhabung noch verschärft und mündet schließlich in dem oben dargestellten Bild von der DDR als „Modell für Deutschland". Auch unter Honecker dient das Geschichtsbild der Abgrenzung von der BRD; nach der sich immer mehr intensivierenden Öffnung nach außen allerdings weniger der legitimatorischen als der, aus der Angst vor wiederaufkeimenden Wiedervereinigunshoffnungen resultierenden, in den Ostblock integrativen Abgrenzung, also einer demonstrativen Einbindung der DDR- Geschichte in die der SU und der übrigen sozialistischen Länder. Auch der kulturpolitische Bereich dient der gleichzeitig auch immer eine Identitätsstiftung darstellenden Abgrenzung. Im Rahmen des „Bitterfelder Weges" spricht Ulbricht 1959 davon, daß „(...)wir auf allen Gebieten der Kultur die absolute Überlegenheit gegenüber Westdeutschland in den nächsten Jahren unter Beweis stellen müssen. (...)". Eindeutig verschärft wird dieser noch etwas unsichere Ansatz 1967 mit der These, daß „der Existenz von zwei Staaten in Deutschland zwei verschieden herrschende Kulturen, die einander unversöhnlich gegenüberstehen, entsprechen.(...). In diesem Zusammenhang muß die „sozialistische Kultur frei sein von allen Einflüssen imperialistischer Ideologie und Unkultur". Nicht nur der DDR- Führung ist bewußt, daß ihr Staat „Bollwerk" und „Frontstaat" des Sozialismus ist, auch Stalin spricht schon bei der Gründung davon, daß „ (...) die Existenz eines friedliebenden demokratischen Deutschlands (...) die Möglichkeit neuer Kriege in Europa ausschließt (...) und die Knechtung der europäischen Länder durch die Weltimperialisten unmöglich macht: (...)". Der Schutz des Kommunismus ist also abhängig von einer äußeren wie inneren Festigung der DDR. Unter anderem wird durch die „ (...) Schaffung der großen Nationalen Front (...) den anglo- amerikanischen Imperialisten und ihren deutschen Helfershelfern ein für allemal der Weg zur Versklavung ganz Deutschlands versperrt. (...)", so das Programm 1950. Im Manifest der FDJ 1952 wird auch die Jugend dazu angehalten ihre „(...) Wachsamkeit aufs äußerste zu verstärken und Maßnahmen zum Schutz (ihrer) geliebten Heimat, zur Verteidigung unserer demokratischen Errungenschaften zu treffen: (...)", denn „die McCloy und Adenauer (...) wollen die ganze deutsche Jugend versklaven. (...)". Die psychologisch- taktische Abwehrstrategie gegen westliche Einflüsse tritt in all diesen Aussagen deutlich zutage. Besonders auffällig ist bei dieser Methode der Abgrenzung von der Bundesrepublik die schon erwähnte Funktionalisierung des Antifaschismusbegriffes bzw. die für die DDR existenztielle Dämonisierung der BRD als eines „in den Traditionen Hitlers stehenden zweiten deutschen Teilstaates".

Fast schon paranoid ist die ständige Angst vor westlicher „Diversion"; 1953 heißt es in der Entschließung des ZK der SED: „Der 17. Juni hat bewiesen, daß eine von den Amerikanern organisierte und unterstützte faschistische Untergrundbewegung vorhanden ist.(...)". Unter anderem deswegen, wird „zur Unterbindung der feindlichen Tätigkeit der revanchistischen und militaristischen Kräfte Westdeutschlands und Westberlins (...) eine solche Kontrolle an den Grenzen (...) eingeführt, wie sie an den Grenzen jedes souveränen Staates üblich ist. (...)". So lautet der Beschluß des Ministerrates am 12. August 1961, am 13. August wird mit dem Bau der Mauer begonnen.

Wie die „friedliche Koexistenz" und den „Imperialismus" kann man die „Abgrenzung" als Leerformel bezeichnen, die mit ihren diversen Auslegungs- und somit auch Anwendungsmöglichkeiten den verschiedensten Zwecken und Zielen dient.

 

2.2. Die deutsch- deutsche Politik nach dem Mauerbau

 

Erst der Bau der Mauer 1961 erlaubt der DDR ein stärkeres außenpolitisches Auftreten. Honecker meint hierzu: „(...) Die durch die Mauer geschaffene Stabilität führte zur Anerkennung der beiden deutschen Staaten und schließlich zur KSZE. (...)". Den ersten Schritt zu diesem damals noch unvorstellbaren Ziel stellen die Passierscheinabkommen dar, deren Aushandlung sich von Dezember 1963- März 1966 erstreckt, und die erstmals zu offenen Kontakten zwischen Regierungsstellen der DDR und dem Senat von Berlin (West) führen. Das Abkommen, welches der Regelung von Besuchsreisen West- Berliner Bürger nach Ost- Berlin dient, zeigt deutlich den Balance- Akt innerdeutscher Verhandlungen, der auch den Charakter zukünftiger Verhandlungen und Vereinbarungen prägen sollte. Die SED- Regierung, die seit 1961 ein verstärktes Bestreben zeigt ihr Ziel der Anerkennung durch die BRD zu erreichen, gibt Direktiven aus, den „(...) zu treffenden Vereinbarungen (...) einen möglichst offiziellen Charakter (...)" zu verleihen. Sie sollen „(...) Amtsbezeichnungen der DDR- Regierung sowie die Nennung Ost- Berlins als Hauptstadt der DDR enthalten. (...)". Der West- Berliner Senat wiederum verhandelt mit dem Ziel den Vereinbarungen möglichst nicht den Charakter zwischenstaatlicher Abkommen zu geben. Die Zustimmung der Bundesregierung hinge hiervon ab. Einen weiteren Versuch zwischenstaatlicher Kontaktaufnahme stellt der 1966 von der SED- Führung an die bundesrepublikanische Sozialdemokratie gerichtete Offene Brief dar, in dem dargelegt wird, daß „die beiden größten Parteien Deutschlands gemeinsam den entscheidenden Beitrag zur Lösung der Deutschlandfrage leisten" könnten. Der daraufhin in die Wege geleitete Redneraustausch scheitert kurz darauf an der Partei, die ihn selber vorgeschlagen hatte. Die SED empfindet die Zusage „freien Geleits" für ihre Vertreter als Anmaßung seitens der Bundesregierung. Offiziell hält die SED- Führung bis 1966 an ihrer Forderung nach der „Einheit Deutschlands" und den immer wiederkehrenden Vorstößen zu „gesamtdeutschen Gesprächen" fest. Die Vorstellungen über den Verlauf der deutschen Wiedervereinigung sind im „Nationalen Dokument" von 1962 dargelegt. Inoffiziell besteht die SED- Westarbeit seit der Gründung der DDR aus dem Ziel öffentliche Meinung, Gewerkschaften und sozialdemokratische Parteien der BRD zu unterwandern und für ihre Zielsetzungen zu gewinnen. Die „Nationale Front", in der 1949 allen Parteien, Blockparteien und Massenorganisationen zusammengeschlossen werden, soll „nationale Kreise" in die Bundesrepublik tragen und so für die „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen, friedliebenden und unabhängigen Deutschlands" wirken. Ab 1961 wird, weiterhin unter der Losung des Kampfes um den Frieden, der Akzent der Einflußnahme auf politische Entscheidungsprozesse in der BRD verstärkt in Richtung Anerkennung verschoben. Deutlich wird dies in der Unterstützung der Vorstellungen Brandts und Bahrs gegen die Bonner Regierung. Das MfS spielt neben ideologisch- propagandistischen Kampagnen und Versuchen Politiker, Künstler und Intellektuelle z.B. unter dem Motto „Deutsche an einen Tisch" (Anfang der 50er Jahre) zusammenzuführen, bei der Politik des Einwirkens auf die bundesrepublikanische Haltung gegenüber der DDR ebenfalls keine unbedeutende Rolle.

Die Bildung der Großen Koalition in Bonn Ende 1966 und die damit, wenn auch noch schwach eingeleitete bundesrepublikanische Entspannungspolitik zwingt die SED- Führung zu einem Richtungswechsel ihrer Politik. Die imperialistisch- expansive Rolle, die sie der BRD aufgrund ideologischer Überzeugung und realpolitischer Überlegungen seit der beiden Staatengründungen zugeschrieben hat wird von der Regierung Kiesinger ansatzweise, und der Regierung Brandts später vollends widerlegt. Die Reaktion der so in die Defensive geratenen DDR- Führung besteht in einer verstärkten Abgrenzung und nun auch aggressiver Polemik gegenüber der SPD.

Anläßlich des gescheiterten Redneraustausches 1966 wird von den „rechten Führern der SPD" gesprochen, die „(...) ihre uneingeschränkte Übereinstimmung mit der aggressiven, revanchistischen Politik der CSU bekräftigen (...)". Es heißt weiter: „(...) In Gestalt der sozialistischen DDR und der imperialistischen BRD waren zwei entgegengesetzte Staats- und Gesellschaftsordnungen entstanden, zwischen denen sich ein objektiver Prozeß vollzog. (...)". Daß Entspannung und Abgrenzung sich in der DDR gegenseitig bedingen kann man also schon 1966 an der Reaktion auf die Bildung der Großen Koalition in der Bundesrepublik erkennen: „(...) Diese Regierung praktizierte die sogenannte neue Ostpolitik, die nach der strategischen Niederlage des Imperialismus am 13. August 1961 (...) von Politikern CDU, der CSU und der SPD ausgearbeitet worden war.(...)". So soll „(...) mit Hilfe sozialdemokratischer Führer und mit beweglicheren und raffinierteren Methoden (...) (der) Status quo in Europa „friedlich" (...)" verändert werden. Der endgültige Kurswechsel der Regierung Brandt in Richtung Entspannung und die darauffolgende innerdeutsche Annäherung schürt die Angst in der SED- Führung vor einer inneren Aufweichung ihrer Parteiherrschaft, weshalb die Entspannungspolitik eine strikte Abgrenzungspolitik für sie lebensnotwendig macht. Honecker umschreibt dies 1973 aus seiner Sicht: „(...) Wenn wir heute feststellen können, daß die Politik der friedlichen Koexistenz günstigere äußere Bedingungen schafft, so heißt das nicht, daß der ideologische Kampf mit der bürgerlichen Ideologie in all ihren Schattierungen abflauen würde. Im Gegenteil. Das ist ja die Dialektik der politischen Entwicklung: Je wirksamer wir den Imperialismus zur Respektierung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz veranlassen, desto schärfer entfaltet sich zugleich der ideologische Kampf. Das gilt weltweit, aber das gilt natürlich in zugespitzter Form unter unseren Bedingungen.". Betrachtet man die Politik der SED- Führung nach innen, die unter dem „Motto" der Abgrenzung als ideologische Gesetzmäßigkeit ausgeübt wird, wird der Rechtfertigungs- und Verschleierungscharakter des Begriffes allzu deutlich. Zum Zwecke der Machtsicherung, und „(...) auch als präventive Abwehr möglicher ideologischer Einflüsse im Zuge der Entspannungspolitik (...)" veranschlagt Honecker Anfang der 70er Jahre eine konsequente Disziplinierung und Formierung der Partei, eine Verfeinerung der Methoden bei der Überwachung und Unterdrückung der Bevölkerung- die Zahl der Mitarbeiter des MfS erhöht sich von 1970- 1975 um ca. 37%- , ebenso werden ab 1971 „Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung an der Staatsgrenze der DDR zur BRD" eingeleitet. Der krampfhafte Versuch das „überkommene Feindbild vom westlichen Deutschland" im Zuge der „Anpassung an die internationale Entspannungspolitik" aufrechtzuerhalten zeigt sich besonders deutlich im Politbüro- Beschluß zu Fragen der Agitation und Propaganda am Tage vor der Paraphierung des Grundlagenvertrages. Er verordnet der Partei- Führung einen besonders starken Kampf gegen den „Antikommunismus", den „bürgerlichen Nationalismus", den „Sozialdemokratismus", den „Revisionismus" und den „linken Opportunismus".

Den politischen Kurswechsel verdeutlicht auch die These von zwei Staaten in einer Nation. Ihre endgültige Ausformulierung in der Verfassung vom April 1968 wird begleitet von der schleichenden Kappung gesamtdeutscher Bezüge in sprachlicher Hinsicht und vorbereitet durch das Anfang 1967 verabschiedete Gesetz über die „Staatsbürgerschaft der DDR". Dieses attestiert der DDR und der Bundesrepublik unterschiedliche Staatsvölker. Die ergebnislosen Versuche zur Aufnahme innerdeutscher Verhandlungen im Rahmen der von Kiesinger angestrebten Entspannungspolitik sind zurückzuführen einerseits auf das starre Festhalten an der zur Vorbedingung für Gespräche deklarierten Anerkennung seitens der DDR- Regierung und der strikten Ignorierung eben dieser Forderung von seiten der Bundesregierung. Die verschärfte Spaltung äußert sich zudem in der im Februar 1967 als Antwort auf die „Hallstein- Doktrin" proklamierten „Ulbricht- Doktrin". Sie fordert keine diplomatischen Beziehungen zur Bundesrepublik ohne vorherige Anerkennung der DDR aufzunehmen. Dies trifft v.a. die Ostblock- Staaten und die Länder der 3. Welt.

Die desungeachtet zunehmende ökonomische Verflechtung der beiden deutschen Staaten erklärt sich im Kern aus der Tatsache der von Anbeginn des Bestehens der beiden Staaten auf die BRD fixierten Bevölkerung der DDR. Die wirtschaftlich prosperierendere Bundesrepublik dient ihr schon bald als Orientierung und Maßstab für die eigenen Lebensverhältnisse und zwingt so die SED- Führung auf ihrem V. Parteitag 1958 die „ökonomische Hauptaufgabe" dahingehend zu definieren, das westdeutsche Niveau des Pro- Kopf- Verbrauchs bei allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern einzuholen und zu übertreffen. Die schon 1949 wirtschaftlich schlechtere Ausgangslage der DDR und ihre ständig zwischen Reformansätzen und absoluter Dominanz der Parteientscheidungen schwankende ökonomische Politik läßt den Abstand zwischen dem bundesrepublikanischen und dem deutsch- demokratischen Lebensstandard immer gravierender und die Realisation der gesteckten Ziele utopisch werden. Dieser innenpolitische Druck zwingt die DDR- Regierung gleichzeitig in eine wachsende Abhängigkeit von wirtschaftspolitischem Entgegenkommen der Bundesregierung. Hier ist besonders das „Swing- Arrangement" für großzügige Kreditgewährung seitens der Bundesregierung zu nennen . Weitere Erleichterungen im innerdeutschen Handel lassen die DDR innerhalb des Ostblockes zum wirtschaftlichen Vorzeigestaat heranwachsen.

 

 

3. Der Grundlagenvertrag

 

3.1. Der Weg zum Grundlagenvertrag

 

Die „(...) Routine der ersten 15 Jahre der deutsch- deutschen Beziehungen, „nichts" möglich werden zu lassen (...)" ist gekennzeichnet von der diplomatischen Isolierung und damit Nichtanerkennung durch die westlichen Alliierten; allen voran ist es die Bundesrepublik, die die DDR einer totalen Ignorierung anheimfallen läßt. Die Gründe der Bundesregierung für ihre Haltung sind schon offengelegt, die der übrigen westlichen oder allgemein nichtsozialistischen Staaten bestehen in deren politischer Solidarität zur BRD, in politisch- moralischen Überzeugungen und Sicherheitserwägungen und der Wirksamkeit der Hallstein- Doktrin. So ist die außenpolitische Agitation der DDR bezüglich der West- Staaten reduziert auf den Versuch, eine „Anerkennung auf Umwegen" zu erreichen. Diese zeichnet sich aus durch Öffentlichkeitsarbeit in den jeweiligen Ländern und Knüpfung von Handelsbeziehungen, Verkehrs- und Finanzabkommen. Wie den Passierscheinabkommen mit der Bundesrepublik wird diesen dann der Status einer de facto- Anerkennung zugesprochen. Obwohl schon der Bau der Mauer in der Bundesrepublik einen Bewußtseinswandel in Richtung Erleichterung der „Lage der Landsleute in der DDR" und dem Wunsch nach einer Normalisierung der Beziehungen mit den ostdeutschen Staaten einleitet, reift die Einsicht in der Bundesregierung, daß „die Nicht- Anerkennung des Staates DDR zugleich dessen Bürger trifft" sehr langsam. Jede „Aufwertung" soll unter der Regierung Erhard vermieden werden, denn „(...) je länger und weiter sich Ost und West unter den bestehenden Verhältnissen arrangierten, desto mehr bestätigten und verfestigten sich die bestehenden Verhältnisse. Entspannung, so folgerte sie (die Bundesregierung), dürfe man nicht einfach geschehen lassen. (...)"Die „Friedensnote" Erhards1966 „(...) wirkt so wie die Praxis zu der amerikanischen Theorie, man solle die DDR innerhalb eines sich versöhnenden und vereinigenden Europa langsam verdorren lassen.(...)". Dieses Angebot zu Gewaltverzichtsabkommen an alle Staaten, eingeschlossen die des Ostens ist in diesem Sinne als Versuch einer Eingliederung der Bundesregierung in die Entspannungspolitik der Westmächte zu werten; das starre Festhalten an den eigenen Ansprüchen und Prinzipien sowie (konsequenterweise) das Ausklammern der DDR als Unvermögen der Regierung „(...) einen eigenen Beitrag zum Ost- West- Ausgleich zu leisten.". So „verkommt", nach Bender die Politik Erhards zur „Demonstration", die Grundsätze „erstarren zu Tabus" und der „gesamtdeutsche Jargon ermüdet mit immer denselben Phrasen, Beschwörungen, Bekenntnissen und vagen Verheißungen.(...)". Der von Kiesinger eingeleitete Kurswechsel scheitert an den „Maximalforderungen" der DDR. Der Briefwechsel zwischen Stoph und Kiesinger 1967 steht für die Gesamtproblematik der Jahre 1966- 69: „Stoph wollte nur über die rechtliche Formalisierung zwischenstaatlicher Beziehungen, Kiesinger nur über die praktische Normalisierung im „Zusammenleben der Deutschen" verhandeln." Die Große Koalition gibt so in Formsachen allmählich nach, und „(...) tut fast alles, was ihre Vorgänger als „Aufwertung" der DDR verdammt hatten (...)", allerdings führt „(...) der Zwang, gleichzeitig der CDU- und der SPD- Linie zu folgen (... ) dazu, daß die Regierung sich dauernd selbst dementiert." So wollte sie mit einer Regierung verhandeln, „(...) der sie die Verhandlungsberechtigung absprach (...)". Die DDR- Führung, gekränkt und ihrem Freund- Feind- Denken verhaftet, antwortet 1967 mit der „Ulbricht- Doktrin" und der Bildung des „Eisernen Dreiecks" (Verträge über Freundschaft und Beistand mit Polen, der Tschechoslowakei, Ungarn und Bulgarien). Daneben gelingt es ihr im Rahmen einer außenpolitischen Offensive eine erste Anerkennungswelle im nichtsozialistischen Lager zu erreichen und somit ein Aufweichen der Hallstein- Doktrin zu bewirken. Von Bedeutung ist hier der „Staatsbesuch" in Ägypten 1965, die Wiederaufnahme der westdeutsch- jugoslawischen Beziehungen 1968 und der westdeutsche Verzicht auf den Abbruch der Beziehungen zu Kambodscha 1969. In den Jahren 1969/70 nehmen schließlich sechs arabische Staaten, vier afrikanische und zwei asiatische Staaten diplomatische Beziehungen zur DDR auf. Die eigentlich angestrebte Politik ist in ihr Gegenteil verkehrt: „Nie zuvor und nie mehr danach waren Ost und West soweit auseinander wie kurz vor Abschluß der Ostverträge.".

Die Erfahrungen der Regierungsarbeit innerhalb der Großen Koalition geben Brandt die Gewißheit, daß ein Neubeginn nach Osten nur ohne die CDU/CSU möglich ist. Die SPD hatte schon 1963 ihre Abkehr von der „Politik des Alles oder Nichts" verkündet; in der Evangelischen Akademie Tutzing stellt Bahr fest: „(...) Entweder freie Wahlen oder gar nichts, entweder gesamtdeutsche Entscheidungsfreiheit oder ein hartes Nein, entweder Wahlen als erster Schritt oder Ablehnung, das alles ist nicht nur hoffnungslos antiquiert und unwirklich, sondern in einer Strategie des Friedens auch sinnlos.(...)". Er formuliert die Politik, die ab 1969 schrittweise in die Tat umgesetzt werden sollte: „(...) Wir haben gesagt, daß die Mauer ein Zeichen der Schwäche ist. Man könnte auch sagen, sie war ein Zeichen der Angst und des Selbsterhaltungstriebes des kommunistischen Regimes. Die Frage ist, ob es nicht Möglichkeiten gibt, diese durchaus berechtigten Sorgen dem Regime graduell so weit zu nehmen, daß auch die Auflockerung der Grenzen und der Mauer praktikabel wird, weil das Risiko erträglich ist. Das ist eine Politik, die man auf die Formel bringen könnte: Wandel durch Annäherung. (...)" Mit seiner Regierungserklärung 1969 macht Brandt diese Politik offiziell. Wiedervereinigung und Selbstbestimmung treten auf unbestimmte Zeit zurück, „(...) der Begriff der Nation (wird nun für ihn zum) Band um das gespaltene Deutschland.(...)" Weiterhin nimmt er 1970 vor dem Bundestag als Schlüssel zu seiner Politik „die Ergebnisse der Geschichte an". Nicht nur der territoriale Status quo, sondern auch der politische sollen in Zukunft respektiert werden. Ab 1969 existieren für die Bundesregierung ebenfalls zwei Staaten in einer Nation, aber „(...) auch wenn zwei Staaten in Deutschland existieren, sind sie doch füreinander nicht Ausland; ihre Beziehungen zueinander können nur von besonderer Art sein. (...)". Mit ihrer Politik der Anerkennungsbereitschaft zeigt sich die BRD schließlich „reif" für eine Einordnung in die internationale Entspannung, die sich durch eine Normalisierung und Versachlichung des Denkens auszeichnet. Mit ihrer 1970 einsetzenden Ostvertragspolitik schließt sie sich in diesem Sinne dem USA- Programm der „Ära der Verhandlungen" an. Sie besteht aus einer Reihe bi- und multilateraler Elemente, ihre Struktur ist vorgezeichnet im Bahr- Papier von 1970. Von besonderer Wichtigkeit ist die unter Ziffer 6 erstmals getroffene Feststellung, daß „(...) sie (die Bundesregierung) ihre Beziehungen zur Deutschen Demokratischen Republik auf der Grundlage der vollen Gleichberechtigung, der Nichtdiskriminierung, der Achtung der Unabhängigkeit und der Selbständigkeit der beiden Staaten in Angelegenheiten, die ihre innere Kompetenz in ihren entsprechenden Grenzen betreffen, gestalten. (...)". Zudem werden die Grenzen aller Staaten in Europa als unverletzlich betrachtet und die territoriale Integrität derselben uneingeschränkt geachtet.

Wenn Brandt in seiner Regierungserklärung davon spricht, „(...) über ein geregeltes Nebeneinander zu einem Miteinander zu kommen. (...)", so spricht die DDR auch rückblickend noch von einem „langfristigen, koordinierten ideologischen Einwirken auf die DDR" mit „rechtssozialdemokratischen, revisionistischen und nationalistischen Theorien", die zum Ziel dieser „ideologischen Diversion" die „Erosion", also die „Zersetzung, Aushöhlung und Liquidation" der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung der DDR haben. Honecker warnt 1969 vor einer „Politik des Brückenschlages und der Konvergenztheorie und vertritt „eine betont harte Linie der Konfrontation und ideologischen Abgrenzung" gegenüber der neuen Regierung. Mit diesem Hintergrund schickt Ulbricht Ende 1969 einen Vertragsentwurf an Bundespräsident Heinemann. Die unverblümte Forderung nach gleichberechtigten Beziehungen auf der Grundlage der allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts und zusätzlich der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten verdeutlicht die weiterhin starre Haltung der DDR gegenüber einer innerdeutschen Annäherung. Nachdem Brandt den Entwurf ignoriert und statt dessen einen „breitangelegten Meinungsaustausch" der beiden Regierungen über Gewaltverzicht, das Problem gleichberechtigter Beziehungen und die Behandlung praktischer Fragen vorschlägt, findet zunächst im März 1970, dann im Mai, ein Treffen zwischen Brandt und Stoph, also ein erstes auf Ministerebene, statt. Charakteristisch für beide Treffen ist das Beharren auf den jeweiligen Grundsatzpositionen. In seinen „sieben Erfurter Punkten" fordert Stoph die völkerechtliche Anerkennung, in den „zwanzig Punkten von Kassel" legt Brandt seinen Wunsch nach menschlichen Erleichterungen und besonderen deutschen Beziehungen dar. Das Erfurter Treffen ist begleitet von heftigen Beifallsbekundungen der Bevölkerung für Brandt, das Kasseler Treffen von Unruhen zwischen rechten und linken Demonstranten; so treten die schlimmsten Befürchtungen der SED- Führung ein. Ulbricht schreibt im Juni 1970: „ (...) Herr Brandt bemüht sich, auf dem Wege sogenannter „innerdeutscher Beziehungen" die DDR unter Kuratel der Bonner Regierung zu bekommen. Er hatte sich zu diesem Zweck den Minister für „innerdeutsche Fragen" nach Kassel mitgebracht, der die fünf grauen Pläne zur Organisierung der Konterrevolution in der DDR mit sich herumschleppt. Kassel zeigte jedoch, daß es besser gewesen wäre, Herr Brandt hätte einen Minister zur Organisierung des Kampfes gegen den Faschismus und Revanchismus in der Bundesrepublik in seiner Regierung. (...)". Folge ist eine von der DDR geforderte „Denkpause", also ein Stillstand des Dialoges auf unbestimmte Zeit. Erst langwieriger Druck aus Moskau und schließlich der Abschluß des Moskauer Vertrages zwingt die SED- Führung auf den sowjetischen, in dem Fall internationalen Kurs; sie muß auf die Vorbedingung einer völkerrechtlichen Anerkennung verzichten. Aufhänger ist die von der DDR lange angestrebte Aufnahme in die UNO, die BRD und UdSSR nur unter der Voraussetzung einer Normalisierung der Verhältnisse zwischen den beiden deutschen Staaten gestatten wollen. Im Rahmen eines Gewaltverzichts verpflichtet sich die Bundesregierung im Moskauer Vertrag vom August 1970, die Grenzen aller Staaten in Europa als unverletzlich zu respektieren, besondere Erwähnung findet hier die Grenze zwischen der BRD und der DDR. Mit diesem Moskauer Vertrag erreicht die SU ihr 15 Jahre währendes Ziel einer deutschen Anerkennung für ihr „mitteleuropäisches Imperium", gleichzeitig bildet er für die BRD das „Tor nach Osteuropa". Auch der Warschauer Vertrag vom Dezember desselben Jahres wird „(...) in dem Bewusstsein, daß die Unverletzlichkeit der Grenzen (...) aller Staaten in Europa (...) eine grundlegende Bedingung für den Frieden (ist) (...)" unterzeichnet. Er trägt mehr den Charakter eines Grenzvertrages - von besonderer Bedeutung ist die Frage der polnischen Westgrenze bzw. Oder- Neiße- Linie - und ist nur im Zusammenhang mit dem Moskauer Vertag zu sehen. In beiden Verträgen ist der Akzent seitens der Bundesregierung mehr auf den Gewaltverzicht, also die Unverletzlichkeit der Grenzen, als auf die Statusproblematik gelegt, schließlich „(...) kommt eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR nicht in Betracht. (...)", die ja bei einer Anerkennung der Grenzen aller Staaten in Europa gegeben wäre. Laut den Erklärungen Walter Scheels 1972 vor dem Bundesrat, „(...) haben manche Kritiker dennoch versucht, in die Verträge den Begriff der Grenzanerkennung durch die Bundesrepublik hineinzulegen (...) und sich sogar zu der Behauptung verstiegen, mit den Grenzartikeln der beiden Verträge verzichte die Bundesrepublik auf (...) die Wiedervereinigung. (...)". Im Gegenteil kann aufgrund der zu jedem Vertrag festgelegten Unberührtheitsklausel in keinem Fall eine Achtung der Souveränität der jeweiligen Vertragsstaaten erfolgen. So besagen beide Verträge, daß sie nicht „(...) die von ihnen früher abgeschlossenen zweiseitigen und mehrseitigen Verträge und Vereinbarungen berühren. (...)". Hauptaufgabe dieser Klauseln ist die Fortschreibung des darin enthaltenen Friedensvertragsvorbehaltes bzw. der Vorrang der Viermächterechte und -verantwortung hinsichtlich Deutschlands als Ganzem und somit im Grunde eine Relativierung der Vertragstexte. So stellen die Ostverträge laut der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU 1971 einen „Modus vivendi" dar, der „(...) die deutsche Frage bis zu einer friedensvertraglichen Regelung für ganz Deutschland offenhält. (...)".

Den Überbau und gleichzeitig die Grundvoraussetzung der Ostvertragspolitik Brandts bildet das Vier- Mächte- Abkommen über Berlin vom 3.9.1971; ohne eine Sicherung des ungehinderten Zuganges nach Westberlin kann laut Bundesregierung kein Gewaltverzichtsvertrag in Kraft gesetzt werden. Das grundsätzliche Dilemma Berlins beschreibt Bender so: „Die Sowjetunion oder- mit ihrem Einverständnis- Ulbricht nutzten den kleinen Hebel der Störungen und Schikanen, um Bonn ihr Mißfallen mitzuteilen; umgekehrt aber hielten alle Bonner Parteien es für ihre Pflicht, der „deutschen Hauptstadt" ihre Verbundenheit zu beweisen.". So fixiert das Abkommen den bestehenden Zustand, „(...) daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesregierung Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren so wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden. (...)". Die sowjetische Seite wiederum erklärt, daß der zivile Verkehr „ohne Behinderungen sein" und „erleichtert werden wird". Im Ganzen gesehen ist das Abkommen ein „(...) Vertragswerk, eine Hierarchie von Haupt-, Unter- und Ergänzungsvereinbarungen, ein Seminarstück für Juristen und Diplomaten." Als erstes „amerikanisch- sowjetisches Gemeinschaftswerk" bildet es den Ausgangspunkt für die Ostverträge, SALT und die KSZE. Während der Verhandlungen zum Abkommen betreffs Fragen über Berlin wird der innerdeutsche Dialog wiederaufgenommen; Ende 1970 entwickelt sich ein „Meinungsaustausch" zwischen den Staatsskretären Bahr und Kohl. Im Rahmen einer dementsprechenden Ermächtigung durch das Vier- Mächte- Abkommen handeln sie zunächst im Dezember 1971 das Transitabkommen und anschließend im Mai 1972 das Verkehrsabkommen aus. Da das Vier- Mächte- Abkommen erst in Kraft treten kann, „(...) wenn über die deutschen Folge- Regelungen Einigkeit besteht (...)" findet dies im September 1971 nach Unterzeichnung des Transitabkommens statt. Im Gegensatz zum Verkehrsvertrag ist dieses bloß ein Regierungsabkommen in Durchführung von Anlage I des Vier- Mächte- Abkommens. Gegenstand sind „Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs". Da der Verkehrsvertrag unabhängig vom Vier- Mächte- Abkommen ausgehandelt, „(...) entsprechend der üblichen internationalen Praxis auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung (...)" gestaltet und „(...) dem Recht desjenigen Staates, in dessen Gebiet er durchgeführt wird (...)" unterliegt, ist es der, die beiden deutschen Staaten, erstmals völkerrechtlich bindende Staatsvertrag. Nach dem Bericht 74 schafft er „(...) erstmals eine umfassende und dauerhafte Rechtsgrundlage für den Verkehr auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen zwischen den beiden deutschen Staaten. (...)", und- noch viel wichtiger- er „(...) ist ein weiteres Beispiel dafür, daß trotz gegensätzlicher Standpunkte in grundsätzlichen Fragen an die Stelle des ungeregelten Verhältnisses im allseitigen Interesse vernünftige und sinnvolle Regelungen treten können. (...)".

 

3.2. Der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

 

3.2.1. Entstehung

 

Mit dem Abschluß des Verkehrsvertrages am 25. Mai 1972 ist schließlich der Weg zu einem Vertrag über die grundsätzliche Regelung des Deutsch- Deutschen Verhältnisses geebnet. Die Kompromißbereitschaft Brandts ist spätestens seit seiner Regierungserklärung offensichtlich; eine entsprechende Haltung bekundet Honecker im April angesichts der schon abgeschlossenen Ostverträge und der sich abzeichnenden erfolgreichen Verhandlungen Bahrs und Kohls über Fragen des Verkehrs. Anläßlich eines Freundschaftsbesuches in Sofia erklärt er die Bereitschaft „(...) in einen Meinungsaustausch über die Herstellung normaler Beziehungen (...)" zwischen der DDR und der BRD einzutreten. Weiterhin „(...) könnte eine Entwicklung eingeleitet werden (...), die zu einem friedlichen Nebeneinander zwischen der DDR und der BRD führt, (...) mit dem Ausblick zu einem Miteinander (...) im Interesse der Bürger beider Staaten". Die von diesen Sätzen ausgehende Signalwirkung führt schon am 15. Juni zu einer ersten Gesprächsrunde der „unermüdlichen", nun schon vertrauten Partner Bahr und Kohl. Nach dem von Brandt in seinem Kasseler Programm vorgezeichneten Modell kann der Grundlagenvertrag, nach „einigen vertraulichen Vier- Augen- Gesprächen", 60 Sitzungen und über 1000 Verhandlungsstunden, am 8. November unterschriftsreif präsentiert werden. Paraphiert wird er an eben diesem Tag, unterzeichnet am 21. Dezember, in Kraft tritt er sechs Monate später am 21. Juni 1973.

 

3.2.2. Inhalt

 

Der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der Deutschen Demokratischen Republik weist drei grundlegende Elemente auf; zum einen die Formalisierung der zwischenstaatlichen Ebene, des weiteren die Normalisierung auf zwischenmenschlicher Ebene, und schließlich verschiedene ergänzende Vereinbarungen und Erklärungen zur Regelung ungeklärter Standpunkte und der Weiterentwicklung und Konkretisierung von aufgeführten Sachgebieten. Die Präambel enthält den Wunsch „(...) einen Beitrag zur Entspannung und Sicherheit in Europa zu leisten (...)", grundlegende Bedingung für den Frieden sind, nach Darlegung der beiden Vertragspartner, „(...) die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität aller Staaten in Europa in ihren gegenwärtigen Grenzen (...)". Weiterhin wird die Enthaltung von der „Androhung oder Anwendung von Gewalt" erklärt und darauf hingewiesen, daß „(...) unterschiedliche Auffassungen (...) zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage (...)" bestehen. „(...) Zum Wohle der Menschen in beiden deutschen Staaten (...)" sollen nach Artikel 1 „normale gutnachbarliche Beziehungen" auf „der Grundlage der Gleichberechtigung" zueinander entwickelt werden.

In Artikel 2 verpflichten sich die vertragsabschließenden Seiten auf die Ziele und Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen. Entsprechend dieser, und den Wortlaut der Präambel bekräftigend, erklären die beiden Staaten in Artikel 3 des Vertrages den Verzicht auf Gewalt. Sie bekräftigen „die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze" und die Achtung ihrer territorialen Integrität. Zudem „(...) gehen (sie in Artikel 4) davon aus, daß keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann (...)". Die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten beschränkt sich auf sein Staatsgebiet; die Unabhängigkeit und Selbständigkeit des jeweils anderen in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten wird, nach Vertragstext in Artikel 6, respektiert. Desgleichen findet eine Formalisierung des Verhältnisses über den Austausch „ständiger Vertretungen" statt (Artikel 8). Im Zuge einer Normalisierung sollen „zum beiderseitigen Vorteil" praktische und humanitäre Fragen geregelt werden, so Artikel 7. Im „Brief zur deutschen Einheit" legt die Bundesregierung ihre „Auffassung zur nationalen Einheit" dar. Bahr schreibt, „(...) daß dieser Vertrag nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, „(...) in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt." Ein Vorbehalt der Bundesregierung erklärt die Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen als im Vertrag nicht geregelt. Selbiges gilt, laut einem Protokollvermerk, für Vermögensfragen.

In einem Zusatzprotokoll wird zu Artikel 3 die Bildung einer Kommission aus Beauftragten der Regierungen beider Staaten zum Zweck der Überprüfung der Grenzmarkierungen, wie der „Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf in Zusammenhang stehender Probleme" beschlossen. In Durchführung von Artikel 7 wird die Förderung einer „kontinuierlichen Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen"; eine Entwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Verkehrs, des Gesundheitswesens, und der Sportbeziehungen; sowie der Abschluß von erforderlichen Verträgen, Abkommen und Vereinbarungen auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, des Post- und Fernmeldewesens, der kulturellen Zusammenarbeit, des Umweltschutzes, und des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs verfügt. Außerdem werden eine möglichst einfache und zweckmäßige Regelung des Rechtsverkehrs und Verhandlungen über die Erweiterung des gegenseitigen Bezugs von Büchern, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehproduktionen angestrebt. Ein Briefwechsel zwischen den beiden Regierungen vom Tag der Vertragsparaphierung beinhaltet den Entschluß der beiden Parteien mit Inkrafttreten des Vertrages Schritte zur Regelung von Familienzusammenführung, Reiseerleichterungen und Verbesserungen des nichtkommerziellen Warenverkehrs zu unternehmen. Ein weiterer Briefwechsel desselben Tages behandelt die Öffnung von Grenzübergangsstellen in Salzwedel, Worbis, Meiningen, Eisfeld und den entsprechenden Übergangsstellen in der Bundesrepublik. In Zusammenhang mit Artikel 9 des Vertrages (Unberührtheitsklausel) bestätigen sich die beiden Regierungen in einem Briefwechsel gegenseitig, „(...) daß die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte und die entsprechenden diesbezüglichen vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken durch diesen Vertrag nicht berührt werden können.". In Bezug auf Berlin (West) können Abkommen und Regelungen, die sich aus Artikel 7 ergeben, in Übereinstimmung mit dem Vier- Mächte- Abkommen, vereinbart werden. Zudem werden die Interessen Berlin Wests in der DDR durch die ständige Vertretung der BRD vertreten.

 

3.2.3. Wertung

 

„(...) Für uns ging es darum, entsprechend den Beschlüssen des VIII. Parteitages Beziehungen friedlicher Koexistenz herzustellen, wie sie zwischen souveränen und voneinander unabhängigen Staaten üblich und vorteilhaft ist. Man muß sagen, daß das Ergebnis diesen Anforderungen entspricht. Es ist ein faires Ergebnis (...).". So das Kommentar des ADN am Tag der Paraphierung des Grundvertrages. Auch der 1979 herausgegebene Grundriß der deutschen Arbeitergeschichte schreibt zum Thema der Ostverträge, die BRD hätte einen Vertrag unterzeichnet, der von den in Europa bestehenden politischen und territorialen Realitäten, von der Unverletzlichkeit der Grenzen ausginge und der DDR als eines souveränen sozialistischen Staates Rechnung trüge. Diese Ansichten sind durchaus vertretbar; auffallend ist allerdings die Nicht- Erwähnung einer erreichten Anerkennung, die doch das Hauptziel aller deutschlandpolitischen Bestrebungen der DDR- Führung war/ist und die in Form des Austausches diplomatischer Vertretungen noch 1969 im Vertragsentwurf Ulbrichts und 1971 auf dem VIII. Parteitag der SED konkret als völkerrechtliche Anerkennung gefordert worden war. Betrachtet man aber zunächst das Ergebnis des Vertrages in Bezug auf die geforderte völkerrechtliche Gleichberechtigung, so kann man - soweit das auf dieser Ebene von Begrifflichkeiten überhaupt möglich ist - das Ziel als erreicht betrachten. Schon Artikel 1 legt sie als das, den Hintergrund bildende, Anliegen der beiden Staaten fest. Die in Artikel 2 ausgesprochene Verpflichtung beider Staaten auf die Charta der UN erfüllt hierfür dann die grundlegende Bedingung; in Artikel 55 derselben wird der „Grundsatz der Gleichberechtigung der Völker" gestellt. Die Gleichberechtigung der Völker ist in dem Fall noch weitergehend einer der wichtigsten völkerrechtlichen, in der Charta kodifizierten Grundsätze. Auch die weiteren wichtigsten Grundsätze des Völkerrechts finden sich in der Charta wieder; in Artikel 55 sind die Selbstbestimmung der Völker und die Achtung der Menschenrechte, in Artikel 2 die souveräne Gleichheit, die territoriale Unversehrtheit und die politische Unabhängigkeit eines Staates dementsprechend dargelegt.

Auf eben diese Punkte wird in Artikel 2 des Grundvertrages besonderen Wert gelegt. Die gegenseitige Garantie für die Einhaltung der unter Artikel 2 der UN- Charta stehenden Punkte, die, laut Völkerrechtsdefinition, unter eine, die Beziehung der beiden Staaten auf gleicher Ebene regelnd, Rechtsordnung fallen, wird, durch die in den Artikeln 3 (-territoriale Integrität), 4 (-keine gegenseitige internationale Vertretung), 6 (-auf die jeweiligen Staatsgebiete beschränkte Hoheitsgewalt, Respektierung der Unabhängigkeit und Selbständigkeit), 8 (-ständige Vertretungen) des Grundvertrages festgelegten Leitlinien für die Beziehung auf zwischenstaatlicher Ebene, gegeben. Konkret bedeutet das die Aufgabe des Alleinvertretungsanspruches und der Hallstein- Praxis der Bundesregierung und eine gleichzeitige Antragstellung zur Aufnahme in die UNO. Wie Wolle es ausdrückt ist die „Sowjetzone" jetzt zur Deutschen Demokratischen Republik geworden; Bender schreibt, die Regierung der DDR wird als Regierung anerkannt. Trotz fehlender demokratischer Legitimation. Nach dem Demokratieverständnis der DDR besteht das Problem für diese allerdings nicht: „(...) Demokratie herrscht (...) nicht dort, wo (...) eine Opposition besteht. Im Gegenteil, (...) Opposition ist nur der Beweis dafür, daß die Volksmassen gegen die herrschende Klasse für ihr Recht kämpfen müssen. (...)".

Die in der UN- Charta niedergelegten Auffasungen bezüglich der Souveränität eines Volkes als konstitutiver Bestandteil einer Demokratie führen zum Begriff der Selbstbestimmung, der in Artikel 2 des Grundvertrages zu einem leitenden Prinzip erklärt wird. Gemeinsam mit dem „Brief zur deutschen Einheit" und dem „Vorbehalt zu Staatsangehörigkeitsfragen" (also dem Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit seitens der BRD und somit der Nicht- Anerkennung der DDR- Staatsbürgerschaft) bildet er eine indirekte Beschränkung der erreichten Ziele der DDR. Zwar gilt der Alleinvertretungsanspruch, wie gesagt, nicht mehr, jedoch das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes unbeschränkt. Es stützt sich auf die politische Dynamik, die sich durch das Selbstbestimmungsrecht der Völker entfalten kann. Nach der „Prinzipienerklärung" der UNO 1970 stellt, neben anderen Entwicklungen, der Übergang zu irgendeinem anderen, vom Volk frei bestimmten politischen Status, eine Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes durch das Volk dar. Das Selbstbestimmungsrecht als Völkerrecht wird dem bundesrepublikanischen Verständnis entsprechend vom gesamten deutschen Volk als ein Völkerrechtssubjekt getragen; mit dem „Vorbehalt zur Staatsangehörigkeit" akzeptiert die DDR diese Haltung, trotz ihrem eigenen Verständnis von zwei deutschen Völkerrechtssubjekten. So ist den Deutschen die Möglichkeit eine Wiedervereinigung auf der Grundlage eines friedlich zu verwirklichenden Selbstbestimmungsrechtes gegeben.

Trotzdem hatte die DDR ein entscheidendes Ziel ihrer Politik erreicht; ihre Souveränität und ihre Grenzen waren anerkannt. Das schon angesprochene, im Grunde weitaus entscheidendere Ziel der völkerrechtlichen Anerkennung durch die BRD, kann man, besonders aus heutiger Sicht, als nicht erreicht feststellen. Das Rechtslexikon erklärt in seiner 2.Auflage von 1992 explizit: „(...) Um eine auch nur implizite völkerrechtliche Anerkennung der DDR zu vermeiden, war die Bundesrepublik lediglich zum Austausch ständiger Vertretungen bereit. (...)". Nach Definition des Rechtslexikons von 1992 und auch D. Blumenwitz` 1989, letztere also aus der Zeit vor der Wiedervereinigung, kann eine konkludente Anerkennung durch die Aufnahme diplomatischer Beziehungen erfolgen, lediglich konsularische Beziehungen jedoch bewirken keine Anerkennung. Nach derselben Definition besteht auch kein Widerspruch zwischen einer gleichzeitigen völkerrechtlichen Gleichberechtigung und völkerrechtlichen Nicht- Anerkennung. Eine Anerkennung nach heute üblicher deklatatorischer Theorie ist allerdings nicht rechtsbegründend, also konstitutiv; sie besagt lediglich, daß eine Rechtslage oder ein faktischer Zustand als richtig betrachtet wird. So heißt die Begegnung zweier Staaten auf völkerrechtlich gleichberechtigter Ebene nicht gleich die Anerkennung einer existenten Völkerrechtssubjektivität des jeweils anderen Staates. Noch der Brockhaus 1989 drückt sich in seiner Definition des Grundvertrages hinsichtlich der Anerkennungsfrage weitaus vorsichtiger aus bzw. geht er nur soweit auf sie ein als er das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 darlegt. Dieses Urteil zeigt am deutlichsten die Unklarheiten und Strittigkeiten, die in der Bundesrepublik um die Auslegung des Grundvertrages entstanden waren. In ihm werden Identitätsthese und Teilordnungslehre kombiniert; so ist die Bundesrepublik „teilidentisch" mit dem Deutschen Reich und kann sich für die DDR, die ebenso ein Teil des Deutschen Reiches darstellt, verantwortlich fühlen. Demnach ist die DDR für die BRD nicht Ausland, der Vertrag regelt „Inter- se- Beziehungen". Eine völkerrechtliche Anerkennung wird durch das Urteil nicht ausgesprochen und kommt auch künftig durch die Bundesregierung nicht in Betracht, so Blumenwitz 1989. Honecker bezeichnet das Urteil 1973 als „völkerrechtswidrig". Das 1981 herausgegebene Buch „Sozialismus und Entspannung" spricht davon, daß „(...) der politische und juristische Inhalt des Vertrages, der von realen politischen Tatsachen auf deutschem Boden ausgeht, (...) Gegenstand fortdauernder politischer Auseinandersetzungen in der BRD geworden (ist). (...)". All diese Auffassungen zeigen die Schwierigkeit einer Wertung der Vertragsergebnisse und mögen einen gewissen Einblick geben in die Umstände und den Kraftakt der Ausarbeitung des Vertrages. Im großen und Ganzen kann man aber wohl sagen, daß sich die Bundesrepublik darüber einig war die DDR nicht völkerrechtlich anerkannt zu haben (wenn die Auffassungen auch von gar nicht bis mindestens „de facto" differierten); die DDR wiederum gebärdete sich als ob, sie konnte ja nun als souveräner Staat auftreten. Bezeichnend ist hierbei die, zumindest nicht erkennbare, Nicht- mehr- Erwähnung der Forderung nach Anerkennung im Kontext der Zeit nach dem Grundlagenvertrag, genausowenig wie eine ausdrückliche Bestätigung des Erreichens dieses Zieles.

Eindeutig unterschiedliche Auffassungen zwischen den beiden deutschen Staaten herrschen über den Charakter der Grenzen. In Artikel 3 des Grundlagenvertrages wird im Zusammenhang mit dem Verzicht auf Gewalt ihre Unverletzlichkeit bekräftigt; für die Bundesregierung gilt also dasselbe Prinzip wie in den beiden vorhergehenden Ostverträgen. Das Urteil des Verfassungsgerichtes von 1973 verdeutlicht den DDR- spezifischen Charakter der Auslegung, indem es sie als „staatsrechtliche Grenze" innerhalb eines Gesamtstaates definiert. Noch 1980 sieht der Staatsverlag der DDR das so: „(...) Nach wie vor sucht sie (die BRD) den völkerrechtlichen Charakter der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten zu leugnen und disqualifiziert sie zu einer „staatsrechtlichen Grenze". (...)". Damit wird von seiten der DDR nicht nur ein Akzent innerhalb des Artikels3 verschoben, auch die Unberührtheitsklausel des Artikels 9 und der in dem Briefwechsel dazu eigens bekräftigte Vorrang der Viermächterechte und -verantwortlichkeiten wird verkannt.

Eine endgültige Einordnung beider deutscher Staaten in die internationale Entspannungspolitik ist in Artikel 5 des Grundlagenvertrages festgelegt. Dieser konkretisiert die in Artikel 2 dargelegte Verpflichtung auf die Charta der UNO. Eines ihrer leitenden Prinzipien ist nach Artikel 2 Absatz 3 die Nicht- Gefährdung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Im Vertragstext wird dementsprechend ein „Beitrag zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa" mit dem Ziel einer „allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle" beschlossen.

 

Folgen

4.1. Ausbau der innerdeutschen und internationalen Kooperation

 

Der Grundlagenvertrag, der „einen neuen bedeutenden Erfolg der konsequenten Friedenspolitik der DDR" darstellt, „(...) trägt (unter anderem) dazu bei, günstigere äußere Bedingungen für die Fortsetzung des sozialistischen Aufbaus in der DDR zu schaffen (...)". In der Tat erweitert sich der außenpolitische Spielraum der DDR spätestens seit Abschluß des Grundvertrages immens. Da dem „Wunsch" der Bundesregierung an verbündete und befreundete Länder „(...) die Normalisierung ihres Verhältnisses zur DDR so lange zurückzustecken, bis die Grundlagen der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten geregelt seien (...)" doch ziemlich konsequent „entsprochen" worden war, muß es für die DDR tatsächlich wie ein Befreiungsschlag auf internationalem Parkett wirken als sie ihren Staat anerkannt und die internationale Blockierung durch die Bundesrepublik gebrochen sieht. In den Jahren 1972- 74 kann sie (nach eigenen Angaben) diplomatische Beziehungen zu 81 Staaten, im September 1974 sogar zu Washington, aufnehmen. „Sie bemüht sich, den Beziehungen wirtschaftliche und politische Substanz zu geben (...)", und möchte zudem noch in die „Gesellschaft der etablierten Staaten" aufgenommen, also auch „sozial" anerkannt werden; ernüchternd kann hierbei für sie sein, daß sie ihren internationalen „Aufmerksamkeitsbonus" als „Instrument im Spiel der nationalen Interessen zwischen Ost und West" nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Im Gegenteil liegt bei einem gleichberechtigten Partner, den die DDR nun für Ost- wie Weststaaten darstellt, die Bedeutung auf dessen tatsächlicher Außenpolitik, und noch mehr auf den Vorteilen, die diese Partnerschaft erbringt. Dementsprechend „anpassungsbedürftig" erweisen sich die starren ideologischen Doktrinen der DDR- Führung bei der „Praxis" gleichberechtigter zwischenstaatlicher Beziehungen. Ein neuer außenpolitischer Kurs der DDR in Richtung Sachlichkeit und Pragmatismus ist somit erforderlich. Neben den diplomatischen Beziehungen erreicht die DDR in den Jahren 1972- 74 ihre Mitgliedschaft in 10 Spezialorganisationen der UNO; im September 1973 wird sie, gemäß ihrem langerstrebten Ziel, gemeinsam mit der BRD in die Weltorganisation aufgenommen.

Im Bereich der innerdeutschen Beziehungen ist man ab 1973/74 damit beschäftigt die (Ost-) Verträge „mit Leben zu erfüllen". Da diese von Bahr schon in seinem „Papier" von 1970 als „einheitliches Ganzes" konzipiert waren, muß in diesem Zusammenhang noch der Prager Vertrag mit Inkrafttreten vom Juli 1974 erwähnt werden. In den Grundlinien (Grenzen, Gewaltverzicht und Zusammenarbeit) entspricht sein Charakter den übrigen von der Bundesregierung abgeschlossenen Ostverträgen; Hauptverhandlungspunkt und -grund ist eine Regelung des Münchner Abkommens von 1938. Die Bundesregierung erklärt dessen Nichtigkeit, eine definitive Entscheidung jedoch ist einem Friedensvertrag durch die Vier Mächte vorbehalten. Der Prager Vertrag berührt so im Grunde am wenigsten deutschlandpolitische Fragen; er vervollständigt nur das „Paket" der Verträge.

Von um so größerer Bedeutung dagegen ist, der im Grundverlag festgelegte, „Austausch von ständigen Vertretungen" zwischen den beiden deutschen Staaten im Mai 1974; sein Verlauf drückt am besten den Kompromißcharakter des Vertrages aus. Die ständige Vertretung der DDR in Bonn fällt demnach weder in den Zuständigkeitsbereich des Außenministeriums- die DDR ist ja schließlich nicht Ausland- , noch in den des Innenministeriums- sie ist jetzt ja immerhin, und nach ihrem eigenen Verständnis erst recht, ein anerkannter Staat. So bleibt am Ende nur das Bundesanzleramt. Die ständige Vertretung der BRD in der DDR (Berlin (Ost)) fällt in den Bereich des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Einen ebenfalls herausragenden Platz unter den Folgeverträgen- sie werden im Anschluß an den Grundlagenvertrag auf 14 Ebenen ausgehandelt- nehmen das Grenzprotokoll, das Kulturabkommen sowie „Bahrs kleiner Grenzverkehr" ein. Die Markierung der innerdeutschen Grenze beginnt 1973 auf Grundlage des Artikels 3 des Grundvertrages und findet ihren Abschluß im Grenzprotokoll von 1978, (ausgenommen ist ein ca. 90 Kilometer langer Abschnitt an der Elbe). Das Kulturabkommen fördert „(...) auf der Grundlage des beiderseitigen Interesses die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Kunst, Bildung und Wissenschaft sowie auf anderen damit in Zusammenhang stehenden Gebieten. (...)". Dazu gehören laut Vertrag u.a. „kommerzielle Gastspiele von Künstlern und Ensembles", das Verlags- und Bibliothekswesen, der Informationsaustausch über Tagungen, Konferenzen, Wettbewerbe usw. sowie Rundfunk, Fernsehen, Sport und Jugendaustausch. Unterzeichnet wird das Abkommen im Juni 1986. Der „kleine Grenzverkehr", der nicht wie eben genannte Abkommen aus dem Zusatzprotokoll, sondern aus einem extra Briefwechsel im Rahmen des Grundlagenvertrages hervorgeht, hat seine besondere Bedeutung in der Wahrung wie Wiederherstellung familiärer und nachbarlicher Verbindungen, die dem Mauerbau zum Opfer gefallen waren. So erfüllt sich eines der ursprünglichsten Ziele Brandts. Anläßlich der Paraphierung des Grundvertrages drückt er diesbezüglich noch einmal seine besondere Zuversicht aus: „(...) Er (der Vertrag) wird die bedrückenden Folgen der Teilung unserer Nation mildern. (...) er schafft viele Erleichterungen für die Menschen hüben und drüben. (...) Zum ersten Mal werden Millionen von Menschen auf beiden Seiten der Grenze unmittelbar jene Erleichterungen zuteil, um die so lange vergeblich gerungen wurde. (...)". Schon 1973 wird die Akkreditierung westdeutscher Korrespondenten in der DDR beschlossen; weitere Folgeabkommen über nichtkommerziellen Zahlungsverkehr (1974), Gesundheitswesen (1974), Post (1976), Veterinärwesen (1979), Verkehrsausbau (1978/80) sowie Wissenschaft, Technik und Umwelt (1987) lassen die „Routine" erkennen, die sich, auf den, durch den Grundlagenvertrag neu geschaffenen, zwischenstaatlichen, sachgebietsbezogenen Kontaktebenen, entwickelt. Die Verlängerung des Swing- Abkommens 1974 findet soz. als „Gegenleistung" zu einer Erleichterung des Reiseverkehrs statt und ist bezeichnend für das Verhältnis der beiden deutschen Staaten, „(...) das widersprüchlicher kaum sein könnte (...)". Denn „(...) Die Bundesregierung durfte um Westberlins und der Ostdeutschen willen keine Konfrontation riskieren, die DDR mußte auf ein gutes Arbeitsklima achten, weil sie für ihr wirtschaftliches Überleben Kredite und für ihre Westpolitik die Duldung Bonns brauchte (...)". Nationale, humanitäre Ziele auf der einen Seite, die pure Existenzangst auf der anderen, stehen, in Überwindung des eigentlichen „ideologischen Ausschließlichkeitsanspruches", für den unvorstellbaren Kraftakt, den der Grundlagenvertrag und seine Folgevereinbarungen für die beiden deutschen Regierungen bedeuten muß.

Im Hintergrund all dessen muß man jedoch immer beachten, daß die deutsche Frage rein rechtlich gesehen noch offen ist; ihre endgültige Klärung bleibt einer friedensvertraglichen Regelung vorbehalten. Trotz dieser letztendlichen Einschränkung alles Erreichten kann die Bedeutung der Ostverträge nicht nur DDR- allein- und DDR- BRD- spezifisch , sondern auch im europäischen Kontext nicht zu hoch veranschlagt werden. Die völkerrechtliche Anerkennung der territorialen Realitäten 25 Jahre nach Ende des Krieges macht den Weg frei für gesamteuropäische Politik. Der „Eisklotz inmitten eines Kontinents, dessen Klima sich erwärmte" ist nun endlich selber dabei zu schmelzen. Die beiden Deutschland entfernen sich nicht mehr voneinander; im Gegenteil können sie sogar „gemeinsam an einem Tisch sitzen". Der gemeinsame Beitritt zur UNO verschafft beiden Staaten weltweite Anerkennung (Hallstein- wie Ulbricht- Doktrin gehören der Vergangenheit an); die jeweiligen Bündnissysteme sind nicht mehr genötigt „unnötige" Rücksicht gegenüber Rechtsvorbehalten oder psychisch- moralische Solidaritätsbeweise zu bekunden. Nicht mehr Ost noch West, der ganze Kontinent rückt jetzt ins Blick- und Aktionsfeld. So erweisen sich aus Sicht der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR v.a. „(...) die allgemeine Anerkennung der Souveränität der DDR, ihre Aufnahme in die UNO, die Bekräftigung der Unverletzlichkeit ihrer Westgrenze- ebenso auch wie die der VR Polen und der CSSR- im internationalen Maßstab (...) als wichtige Elemente zur Festigung der europäischen Sicherheit. (...)". Der Weg zu KSZE und MBFR ist frei. „Besondere Hervorhebung" verdient hier, „(...) daß die Konferenz von Helsinki dem politischen Entspannungsprozeß eine multilaterale Form der Zusammenarbeit der Staaten (...)" verleiht. Diese „multilaterale Zusammenarbeit aller Staaten des Kontinents" wird „gegen den entschiedenen Widerstand der USA und ihrer imperialistischen Verbündeten" durch die ständigen Bemühungen der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Staaten" ermöglicht. Besondere Bedeutung für den Herausgeber (Staatsverlag der DDR) von „Sozialismus und Entspannung" scheint das „Kernstück" der Schlußakte der Konferenz von Helsinki zu besitzen. Immer wieder wird auf seinen Ursprung im Kodex der UN- Charta und im Völkerrecht hingewiesen. „(...) In seiner Gesamtheit umfaßt der Prinzipienkodex jene Grundregeln der Staatenbeziehungen, deren Einhaltung und Anwendung für die Bewahrung des Friedens und die Festigung der internationalen Sicherheit unabdingbar ist. (...)". Sieben Jahre- „Sozialismus und Entspannung" wird 1980 herausgegeben- nach Abschluß des Grundvertrages erkennt man deutlich die außenpolitische Akzentverschiebeung der DDR- Politik; weg von Deutschland, hin zu einem international- globalen Maßstab. Der so lange und laut geforderten Anerkennung durch Deutschland kommt nur noch die Bedeutung eines geringen, im Nachhinein relativ leicht zu bewältigenden Hindernisses (unter vielen anderen) zu. Sie wird allein als Mittel zum Zweck der Verwirklichung des vornehmlich von der Sowjetunion verkündeten „Friedensprogramms" dargestellt, also in ideologische Bahnen zurückgelenkt. Bezüglich des „Prinzipienkodexes" ist es interessant, daß „(...) dabei (...) der vereinbare Grundsatz hervorgehoben werden (muß), daß jedes einzelne Prinzip unter Beachtung der übrigen auszulegen ist (...)". So wird z.B. „(...) das Prinzip der Achtung der Menschenrechte (...) vor allem auch durch das Gewaltverbot zur Geltung gebracht; dieses Prinzip darf nicht zum Instrument der Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten gemacht werden, wie dies seitens imperialistischer Kräfte fortgesetzt praktiziert wird. (...)". Die grundlegende Problematik zwischen Ost und West ist also auch durch die beiderseitige Entspannungspolitik nicht beseitigt. Spätere Entwicklungen sind hier deutlich vorgezeichnet.

 

4.2. Gegenreaktion: Anbindung an die Sowjetunion und innenpolitische Abgrenzung

 

Die Verknüpfung von Ideologie und realpolitischen Anforderungen bei der Umsetzung des Begriffes der Abgrenzung ist schon unter 3.2. weitgehend dargelegt. Ideologisch zwar „Unfug", politisch jedoch „einleuchtend" findet Bender das, auch so von der Partei- Führung immer wieder hervorgehobene, „gesetzmäßige" Prinzip der wechselseitigen Bedingung von Entspannung und Abgrenzung. Verständlich tatsächlich, betrachtet man die Konsequenzen die sich v.a. Artikel 7 des Grundlagenvertrages und seinen Folgevereinbarungen ergeben. Die erhebliche Erleichterung der Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten zwischen den Menschen im geteilten Deutschland führt automatisch zu einer verstärkten Fixierung und Orientierung der Bürger der DDR an den Lebensverhältnissen in der Bundesrepublik.

Besonders die Bedeutung der bundesdeutschen Rundfunk- und Fernsehprogramme sind in ihrer Bedeutung kaum zu überschätzen; in den 70er Jahren wird das „Abhören von Feindsendern" kaum noch unterbunden, ein Bruch des „westlichen Nachrichtenmonopols" kann angesichts der „langweiligen" und „faden" Machart der DDR- Medien, deren „hölzerner Sprache" und „schamloser Verlogenheit in den politischen Inhalten" auch durch verstärkte Repression in den 70er Jahren nicht erreicht werden. Auch die Intershops als „Schaufenster des Wohlstandsparadieses" erfahren durch das Devisengesetz von 1973 (den DDR- Bürgern ist ab hier der Besitz ausländischer Devisen gestattet) einen „rasanten Aufschwung". Laut Wolle, der sein Leben bis zur Wende in der DDR verbringt, haben die Intershops der DDR einen „kulturprägenden Charakter"; „(...) Sie entwickelten sich zu Tempeln einer gesamtdeutschen und systemübergreifenden Konsumideologie und trugen entscheidend zur Paralyse des real existierenden Sozialismus bei. (...)". Zwar sind dies nur kleine Ausschnitte aus einer allgemeinen Entwicklung, gekoppelt mit der langsamen „Öffnung" der Grenze und den daraus resultierenden tatsächlichen Berührungsmöglichkeiten zwischen den beiden deutschen Bevölkerungen, ist der wachsende „Selbsterhaltungstrieb" der SED- Führung jedoch nachvollziehbar. Ihre Politik ist dementsprechend, während und nach der Entstehung des Grundlagenvertrags, von schon beschriebenen verstärkten propagandistischen wie repressiven Maßnahmen begleitet. Gleichzeitig wird immer wieder versucht den Grenzverkehr einzuschränken. Ausdruck hiervon ist z B. die im November 1973 erlassene Anordnung über die Verdoppelung des Mindestumtauschsatzes pro Person und Tag des Aufenthaltes in der DDR und die Einbeziehung von Rentnern in die Umtauschpflicht überhaupt. Der Reise- und Besuchsverkehr in die DDR geht dadurch um ein Drittel zurück. Auch die Akkreditierung von westlichen Journalisten führt zu ständigen Querelen. Sie haben „(...) wahrheitsgetreu, sachbezogen und korrekt zu berichten sowie keine böswillige Verfälschung von Tatsachen zuzulassen. (...)". Aus Angst vor einem Bruch ihres Informationsmonopols (was es laut Wolle ja gar nicht gab), wird die Arbeit der Korrespondenten behindert und beengt. Im „Grundriß der deutschen Geschichte" heißt es zur Abgrenzungspolitik: „(...) Im Prozeß der Entspannung (nimmt) die ideologische Auseinandersetzung an Umfang und Intensität zu (...). Die herrschenden imperialistischen Kreise hatten die ideologische Diversion gesteigert (...)". So „(...) intensivierte (die SED) die ideologische Arbeit, um allen Bürgern der DDR das Wesen der Veränderungen in den internationalen Beziehungen zu erläutern. (...)".

Die Abgrenzung vom Westen findet neben polemischen Angriffen ihm gegenüber und eines innenpolitisch wachsenden Druckes auf die Bevölkerung der DDR auch über eine stärkere Bindung an die Sowjetunion und ihr Bündnissystem statt. Schon im Jahr seines „Amtsantrittes" 1971 erklärt Honecker das Verhältnis zur KPdSU als „entscheidenden Grundpfeiler ihrer (der Partei) gesamten Politik", „(...) die Beziehungen zwischen der SED und der KPdSU basieren auf der vollen Übereinstimmung, auf der Gleichheit der Ansichten und Interessen zu allen grundlegenden Fragen (...)". Anschließend erklärt er die Freundschaft zur SU sogar als entscheidendes „Lebensbedürfnis". Auf dem VIII. Parteitag desselben Jahres wird beschlossen, die „(...) Anstrengungen darauf (zu) richten, die Außen- und Militärpolitik verstärkt (mit der Organisation des Warschauer Paktes) zu koordinieren (...)". Sogar in der Verfassung vom Oktober 1974 bekennt sich die DDR zum „engen", „brüderlichen", „unwiderruflichen" Bündnis mit der „Union der sozialistischen Sowjetrepubliken". Noch im selben Monat spricht E. Krenz von der „Treue und Verbundenheit zur Sowjetunion", sie „(...) war, ist und bleibt (...) das Herz der sozialistischen Völkerfamilie. (...)". Ausdruck dieser Entwicklung ist v.a. der im Oktober 1975 abgeschlossene Freundschafts- und Beistandsvertrag zwischen der DDR und der SU. Er „(...) hat die weitere Annäherung der sozialistischen Staaten zum Ziel.", führt aber rechtlich gesehen zu einer verstärkten Abhängigkeit der DDR von der SU und zu einer„faktischen" Unterordnung. Laut Bender und Wolle scheint diese Unterordnung jedoch nicht unbedingt freiwillig abzulaufen.. Das sowjetische Bündnis befürchtet ein „Abdriften" „ihrer" Deutschen zum anderen „Lager". Schließlich „(...) ist (die DDR für Breschnew 1970) das Ergebnis des 2. Weltkrieges, sie ist unsere Errungenschaft, die mit dem Opfer des Sowjetvolkes, mit dem Blut der Sowjetsoldaten erzielt wurde. (...)". So erklärt Breschnew : „(...) Wir, die SU , die sozialistischen Länder werden das Ergebnis des Sieges sichern. Wir werden nicht zulassen- eine Entwicklung, die unsere Positionen in der DDR schwächt, gefährdet, werden nicht zulassen, den Anschluß der DDR an WD. Im Gegenteil- die Abgrenzung, der Graben zwischen DDR und BRD wird noch tiefer werden. (...)". Die wechselseitige und inzwischen wohl auch gleichgewichtige Abhängigkeit der beiden Staaten voneinander kommt in dieser Aussage deutlich zum Ausdruck. Laut dem ehemaligen sowjetischen Diplomaten Kwizinskij war das Verhältnis der DDR zur SU allerdings lange nicht so harmonisch und in Einklang wie man es v.a. aus den Aussagen der DDR- Führung schließen möchte. 1974 war ein ganzes Paket von Vereinbarungen mit der Bundesregierung „(...) ohne Konsultationen mit Moskau ausgehandelt worden. Im Grunde hatte man uns einfach vor vollendete Tatsachen gestellt.". Die sowjetische Regierung hatte die westdeutsche Taktik eines „Wandels durch Annäherung" erkannt; „(...) durch vertragliche Regelungen in immer mehr Teilbereichen sollte ein Netz wechselseitiger Abhängigkeit geknüpft werden, ein Netz so eng und fest, daß es nicht mehr zerreißbar war und Ostberlin zu Zugeständnissen nötigte. (...)".

 

Der sozialistische Staat der Arbeiter und Bauern

Am Tag des 25. Jahrestages der Gründung der DDR, also am 7. Oktober 1974, tritt die „ergänzte und veränderte" Verfassung der DDR in Kraft. Sie trägt „(...) den tiefgreifenden Veränderungen seit April 1968 (...) Rechnung. (...)", und wird so „(...) mit dem Stand der politischen, sozialökonomischen und ideologischen Entwicklung der DDR, ihrer unlöslichen Zugehörigkeit zur sozialistischen Staatengemeinschaft und mit allen Konsequenzen der Abgrenzung zwischen der sozialistischen DDR und der imperialistischen BRD in Einklang gebracht. (...)". Die schon Ende der 60er Jahre eingeleitete Entwicklung der Idee von zwei deutschen Nationen findet in der Tat ihren endgültigen Abschluß in der Verfassung von 1974. Die nationale Frage wird der Klassenfrage untergeordnet. Die innenpolitische Abwehr der westlichen Einflüsse und die Eingliederung in die sozialistische Staatengemeinschaft haben „die semantische Löschung der einheitlichen deutschen Nation" zur Konsequenz. Nach Aussage des „Bericht zur Lage der Nation 1974" trägt der bereits unter 1.5 erläuterte Begriff der „Klassennation" „primär Rechtfertigungscharakter"; er wird eindeutig als Reaktion auf die vielfach von Brandt beschwörte „Einheit der Nation" entwickelt. Hervorzuheben sind zwei von Ulbricht geprägte Begriffe; zum 25. Jahrestag der SED 1970 proklamiert er den „sozialistischen deutschen Nationalstaat", in dem sich eine „sozialistische Nation" entwickelt. Honecker übernimmt bezeichnenderweise nur die zweite Version. Immer wieder wird „das Gerede von der einheitlichen Nation", das Brandt v.a.in den Kasseler 20 Punkten entwickelt, als „nichts anderes als eine Fiktion" dargestellt. So verwundert es nicht, daß sich im Grundlagenvertrag nur ein „Konsens über den Dissens" in der „nationalen Frage" herausbilden kann.

Ein Vergleich der Verfassungen zeigt deutlich den Wandel im Verständnis von Nation und Deutschland. Die Verfassung von 1949 spricht von Deutschland als einer „unteilbaren demokratischen Republik", es ist die Rede von „einem deutschen Volk mit „einer deutschen Staatsbürgerschaft". Auch die Verfassung von 1968 beruft sich auf „eine deutsche Nation", die DDR ist allerdings schon „ein sozialistischer Staat deutscher Nation". In der geänderten Verfassung von 1974 heißt es dann nur noch: „Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern". Laut Wolle hat dies jedoch für den Alltag der DDR- Bürger keine große Bedeutung, er versteht die Verfassungsänderung als auf Außenwirkung und Selbstbewußtseinsdemonstration gegenüber der Bundesregierung ausgerichtet. Nach der Verfassungsänderung setzt „eine Welle von Umbenennungen" im allgemeinen Sprachgebrauch ein; die Bezeichnung deutsch oder Deutschland wird so weit wie möglich „getilgt". Wolle spricht in dem Zusammenhang von einer „systemübergreifenden Dauerkomödie der Deutschen im Umgang mit ihren nationalen Symbolen", einen Höhepunkt in der DDR bildet für ihn das Verbot der Nationalhymne, deren „(...) markante Zeile „Deutschland einig Vaterland" (...)" 1989 für ihn „(...) zum Totgesang des sozialistischen deutschen Teilstaates (...)" wird.

 

   

 

 

Seite