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"Inquisition (lat.,
»Untersuchung«, Inquisitio haereticae pravitatis, Ketzergericht, auch
Sanctum Officium), das Glaubensgericht, das die römische Hierarchie zur
Aufsuchung und Vertilgung der Ketzer ins Leben gerufen hat. Schon unter den
Kaisern Theodosius d. Gr. und Justinian waren Gerichtspersonen zur
Aufsuchung derjenigen, die den orthodoxen Glauben nicht teilten, z. B. der
Manichäer, angestellt worden, und die Aufgefundenen pflegten alsdann mit
kirchlichen, aber auch bürgerlichen Strafen belegt zu werden. Unter den
Kirchenvätern vertrat insbes. Augustin den Donatisten gegenüber die
gewaltsame Zurückführung der Ketzer in den Schoß der Kirche. Papst Lucius
III. gab auf dem Konzil zu Verona 1184 nähere Instruktionen über die gegen
die Ketzer zu ergreifenden Maßregeln, und Innozenz' III. Legaten verhängten
mit Hilfe der weltlichen Obrigkeit gegen die Waldenser und Albigenser in
Südfrankreich die härtesten Strafen. Das Laterankonzil 1215 machte die
Inquisition zunächst als bischöfliche Befugnis zu einem bleibenden Institut,
und auf spätern Konzilien, namentlich dem zu Toulouse 1229, wurden die in
dieser Hinsicht getroffenen Bestimmungen noch erweitert und verschärft. Die
Inquisitoren gelangten zur Kenntnis eines Verbrechens durch die öffentliche
Meinung, durch allen Gläubigen zur Pflicht gemachte Denunziation oder durch
Nachforschung. Die auf die Ladung vor den Inquisitionsrichtern nicht
Erscheinenden oder Flüchtigen wurden ohne weiteres als Schuldige angesehen.
Wer erschien, wurde eingekerkert, Ankläger und Zeugen dem Angeklagten nicht
genannt und ihre Namen nicht einmal in die Protokolle eingetragen. Freunde
und Feinde, Schützer und Beschützte, Gläubige und Ungläubige wurden als
Zeugen zugelassen. War der Angeklagte nicht imstande, alle Zweifel der
Inquisitoren an seiner Unschuld zu lösen, oder waren die Zeugenaussagen
nicht hinreichend belastend, so wurde seit 1252 zur Tortur geschritten, die
bis zur Verstümmelung oder Tötung fortgesetzt werden durfte. Sämtliche von
der Inquisition zuerteilte Strafen zerfielen in kirchliche oder weltliche.
Die kirchlichen waren: das Interdikt (s. d.), die Exkommunikation oder der
Bann (s. d.), Wallfahrten, Bußübungen im Wohnort des Ketzers oder im Orte
des Ketzergerichts bei freier Bewegung, wobei die Sträflinge ein Bußhemd (saccus
benedictus, Sanbenito) tragen, sich alle Sonntage vor dem Priester mit einem
Bündel Ruten in der Kirche einfinden und, um sich geißeln zu lassen, die
Schultern entblößen mussten, etc. Die weltlichen oder bürgerlichen Strafen
bestanden vor allem in Gefängnisstrafe, oft auf zeitlebens. Zum Einmauern
verurteilte das Konzil zu Béziers 1246 die Rückfälligen (relapsi), die in
späterer Zeit zum Feuertod verdammt wurden, die Flüchtlinge oder solche, die
sich auf die Vorladung des heiligen Tribunals nicht gestellt hatten. Ein
solches Gefängnis nannte man ein Vade in pace. Die Kosten der Gefangenschaft
hatten die Verbrecher, falls sie Vermögen besaßen, selbst zu tragen; sonst
wurden sie von der Strafkasse bestritten, der Ortsbehörde aufgebürdet oder
seit 1258 vom jeweiligen Grundherrn getragen. Die Fesselung in Ketten war
eine erhöhte Strafe für eingemauerte Verbrecher. Auch wurde die
Gefängnisstrafe oft in Galeeren- oder Strafarbeitshausstrafe verwandelt. Die
öffentliche Zurschaustellung bestand darin, dass der Verbrecher, dem über
seine gewöhnliche Kleidung auf Brust und Rücken eine rote Zunge herabhing
und am Hals ein Zeichen mit Angabe seines Verbrechens befestigt war, an die
Kirchentür gestellt wurde. Der Staupbesen wurde am Tage des Glaubensaktes
erteilt, indem der Verbrecher auf einem Esel durch die Straßen geführt und
mit Ruten gepeitscht wurde. Der Verbrennung ging entweder zur Milderung die
Erdrosselung oder zur Verschärfung der Strafe in Spanien eine Versengung mit
leichtem Stroh voraus, was der Pöbel das »Bartmachen« nannte. Schon 1179 war
ein Konzilbeschluss gefasst worden, wonach Ketzern kein christliches
Begräbnis gestattet werden durfte. Später wurden tote Körper wieder aus der
Erde gegraben und verbrannt, sobald man in Erfahrung brachte, dass die
Betreffenden bei Lebzeiten sich der Ketzerei schuldig gemacht.
Papst Gregor IX. hatte 1232 und 1233 die Inquisition den Bischöfen entzogen
und den Dominikanermönchen übertragen, die unter dem Schutz der Könige von
Frankreich seit Ludwig IX. die Ketzergerichte zur höchsten Blüte brachten.
In den folgenden Jahrhunderten verlor die Inquisition in Frankreich an
Geltung. Erst Franz I. wohnte 1535 zu Paris mit seinem ganzen Hofstaat
wieder einem Ketzertribunal bei. Unter Heinrich II. wurden weitere Versuche
zur Wiederherstellung der Inquisition gemacht, und Franz 11. teilte 1559 den
Parlamenten das Amt der Glaubensrichter zu. Auf diese Weise entstand eine
neue Art von Gerichten, die das Volk chambres ardentes, d. h. brennende
Kammern, nannte. So bestanden die Inquisitionsgerichte in Frankreich, bald
mit größerer, bald mit geringerer Macht ausgestattet, aber immer von dem
gesunden Sinn des Volkes bekämpft, noch bis 1772. In Italien wurde die
Inquisition schon 1231 eingeführt und seit Paul III. durch den Kardinal
Caraffa (Bulle »Licet ab initio«, 1542) als Sant' Offizio die furchtbarste
Waffe der Gegenreformation. Nur in der Republik Venedig wurde sie von der
Staatsgewalt abhängig gemacht. Der Hauptgegenstand des blutigen Hasses der
italienischen Inquisition waren und blieben die Waldenser (s. d.). Napoleon
Inquisition hob zwar 1808 die Inquisition in Italien auf, doch ward sie 1814
von Pius Vll. wiederhergestellt, und noch 1852 wurden von ihr die Eheleute
Madiai wegen Übertritts zum Protestantismus zu den Galeeren verurteilt. Erst
die Neugestaltung Italiens seit 1859 machte ihrem Wirken ein Ende. Doch
besteht noch heute das Inquisitionskollegium als Sacra congregatio Romana et
universalis Inquisitionis seu Sancti Officii. Seine Aufgabe ist jetzt, über
die Reinheit des Glaubens zu wachen und den Bischöfen in schwierigen Fällen
Belehrung und Weisung zu erteilen. In Deutschland versuchte zuerst Konrad
von Marburg (s. d.) die Inquisition 1231-33 einzuführen. Der selbst der
Ketzerei beschuldigte Friedrich II. begünstigte, um sich gegen jeden
Verdacht sicherzustellen, ihre Einführung. Aber erst seit den Zeiten Karls
IV. gelang es, sie dem widerstrebenden Volksgeist aufzuzwingen. Besonders
seit Papst Innozenz VIII. blühte sie; einer seiner Inquisitoren, Sprenger,
schrieb den »Hexenhammer« (s. Hexe, S. 300), und noch zur Zeit der
Reformation führte der berüchtigte Hoogstraeten (s. d.) von Köln den Titel
Haereticae pravitatis inquisitor. Dann aber verschwand die Inquisition
infolge der Reformation, und auch in England war sie nicht viel glücklicher.
Zwar war schon in der letzten Zeit des 14. Jahrh. der Klerus gegen den
Lollardismus und Wiclifismus nach inquisitorischer Methode eingeschritten,
und unter der Regierung Heinrichs VIII. und der Königin Maria tauchte die
Inquisition noch einmal in größerm Umfang auf. In Spanien wurde die
Inquisition unter Ferdinand dem Katholischen 1478-84 organisiert, anfangs
für Kastilien und Leon, seit 1483 auch für Aragonien und Katalonien. Viele
von denen, die seit dem Ausgang des 14. Jahrh. zum Übertritt vom Judentum
und Islam gezwungen worden waren, waren ihrem Glauben im geheimen treu
geblieben und wurden jetzt von der Inquisition streng verfolgt. Den
Großinquisitor ernannte der König, als ersten Thomas de Torquemada (s. d.).
Spanien ward seit dieser Zeit das klassische Land der Autodafés (s. d.). Im
16. Jahrh. hat die spanische Inquisition besondere Bedeutung wegen der durch
sie angestrebten Unterdrückung des Protestantismus gehabt. Dabei ist sie
durchaus nicht mit der ihr in der Überlieferung zur Last gelegten
Grausamkeit verfahren, und die Zahlen ihrer Opfer sind sehr übertrieben
worden. Von 2100 prozessierten Protestanten wurden 220 lebendig, 120 in
effigie verbrannt. Von Spanien aus wurde die Inquisition auch nach den
amerikanischen Provinzen übertragen. Ihre Einführung in die Niederlande, wo
ihr unter Karl V. nach der geringsten Schätzung 50,000 Personen zum Opfer
fielen, hatte den Abfall dieser Provinzen zur Folge. 1781 wurde in Spanien
das letzte Todesurteil gesprochen, 1808 die Inquisition durch Dekret
Napoleons I. aufgehoben. Seit 1834 ist sie endgültig in Spanien
verschwunden. Auch in Portugal wurde die Inquisition 1557 eingeführt und
auch nach Ostindien verpflanzt. Als ihre Macht bereits durch den Minister
Pombal gebrochen war, hob König Johann VI. sie auf. Ganz erloschen ist sie
in Portugal erst 1821."[Quelle:
Meyers großes Konversations-Lexikon. -- DVD-ROM-Ausg.
Faksimile und Volltext der 6. Aufl. 1905-1909. -- Berlin :
Directmedia Publ. --2003. -- 1 DVD-ROM. --
(Digitale Bibliothek ; 100). -- ISBN 3-89853-200-3. -- s.v.]
Geschichte der
Inquisition |
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